SPÜRBARGRÜN
VERPACKUNG
Fotos: Espera/Fabbri Group, bio4life
erforderlich ist. Verpackungen von frischen Produkten wie Fleisch
oder Geflügel müssen zukünftig darauf ausgerichtet sein, weniger
umweltschädlich zu sein und weniger Abfall zu produzieren. Das
Commitment hierzu haben inzwischen auch fast alle europäischen
Supermarktketten abgegeben; mit dem Ziel, den momentanen
EU-Jahres-Verpackungsmüll von 226 Kilogramm pro Kopf um ein
deutliches Maß zu reduzieren. Die Verpackungsindustrie muss
nachziehen und möglichst schnell umweltfreundliche Materialien
entwickeln, die Produkte einerseits wie gewohnt gegen äußere Ein-flüsse
schützen, andererseits aber auch die bekannte Haltbarkeit für
den Konsumenten bieten.
Inzwischen gibt es Verpackungsarten am Markt, die deutlich
weniger Kunststoff-Verpackungsmüll produzieren oder sogar eine
vollständige Kompostierbarkeit ermöglichen. So zum Beispiel die
Nature Fresh-Folie des italienischen Herstellers Fabbri Group,
die einzigartig im Stretch-Folienbereich ist. Diese Folie steht her-kömmlichen
Stretch-Folien in keiner Weise nach. Weder vom
Erscheinungsbild noch von der Folienhandhabung. Nature Fresh
basiert auf den BASF-Kunststoffen Ecovio und Ecoflex und ist die
erste kompostierbare Stretch-Folie, die mit automatischen Verpa-ckungsmaschinen
verarbeitet werden kann. In Kombination etwa
mit kompostierbaren Schalen bietet diese Folie eine vollumfänglich
kompostierbare Verpackungslösung für Frischeprodukte.
Kompostierbarkeit
Doch was bedeutet Kompostierbarkeit? Hier muss man zwischen
industrieller und haushaltsüblicher Kompostierbarkeit unterschei-den.
Bei der industriellen Kompostierbarkeit gilt aktuell die euro-päische
Norm EN 13432. Danach zertifizierte Verpackungsmateria-lien
dürfen bestimmte Grenzwerte an Schwermetallen und anderen
Elementen nicht überschreiten. Zudem müssen sich mindestens
90 Prozent der Kunststoffmasse binnen 180 Tagen in Kohlendioxid
umsetzen lassen und es darf nach zwölf Monaten nur noch eine
minimale Trockenmasse von zehn Prozent verbleiben.
Zu guter Letzt fordert die Norm, dass die biologische Behand-lung
nicht die Qualität des Komposts verschlechtert. Dabei wird in
einem standardisierten Test das Pflanzenwachstum auf dem abge-bauten
Kunststoff mit dem auf „normalem“ Kompost verglichen und
geprüft. Werden diese Richtlinien im Rahmen eines industriellen
Kompostierprozesses eingehalten, wird eine Verpackung als „kom-postierbar“
akzeptiert und gemäß EN 13432 zertifiziert. Neben der
industriellen gibt es noch die haushaltsübliche Kompostierbarkeit,
wie man sie von entsprechenden Kompoststationen her kennt.
Doch jede Verpackung ist nur so gut kompostierbar wie ihr
Etikett – ganz egal, ob die industrielle oder die haushaltsübliche
Kompostierbarkeit als Maßstab gesetzt wird. Das Etikett auf einer
Packung dient der eindeutigen Produktbeschreibung, aber auch der
Definition von Produktmerkmalen wie Nährwerte, Allergene, Min-desthaltbarkeitsdaten,
Rezepturanleitungen oder Herkunftsinfor-mationen.
Die Etikettierung und somit die einheitliche Deklaration
von Produkten sind gesetzlich verpflichtend und unabdingbar.
Somit ist vor allem im Frischebereich jede Produktver-
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