Fotos: www.colourbox.de, Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk, Hauke Seyfarth/StMELF, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
IM FOKUS
Die bayerische Staatsregie-rung
will kleine Schlachtbe-triebe
finanziell entlasten
und so die regionale Vermarktung
landwirtschaftlicher Produkte kon-sequent
stärken. Der Ministerrat
beschloss daher ein Konzept zur
grundlegenden Änderung der
Fleischhygienegebühren.
Mit dieser Änderung will der Frei-staat
faire Rahmenbedingungen
für kleine handwerkliche Schlacht-betriebe
sicherstellen. Ziel sind
verringerte und vor allem einheit-
liche, pro geschlachtetem Tier
anfallende Gebühren für die amt-liche
Überwachung. Von den
geplanten Verbesserungen sol-len
rund 1.500 kleinere Schlacht-betriebe
profitieren, was etwa
95 % aller Schlachtbetriebe Bayerns
entspricht. Die derzeit hier beste-hende
Gesetzeslage sieht die Er-terin
Michaela Kaniber: „Vor allem
selbstschlachtende Metzgereien
sind wichtige Partner unserer hei-mischen
Tierhalter. Diesen kleinen
handwerklichen Betrieben stehen
wir zur Seite. Die Gebührenneu-ordnung
kommt allen regionalen
Partnern in der Wertschöpfungs-kette
zugute.“ Und Umweltminister
Thorsten Glauber ergänzt: „Viele
Verbraucher*innen interessieren
sich für heimische Produkte, insbe-sondere
beim Einkauf von Fleisch.
Ein Massenmarkt und lange Le-bendtiertransporte
sind nicht
mehr zeitgemäß. Eine hofnahe
Schlachtung eröffnet Tierhaltern
und Metzgern eine gute Möglich-
keit der Vermarktung. Zugleich
bedeutet das weniger Stress für
die Tiere. Betriebe, die in geringer
Stückzahl schlachten, dürfen finan-ziell
nicht benachteiligt werden.“
GEMEINSAMER ERFOLG
Auch der Fleischerverband Bay-ern
begrüßt die Senkung der
Gebühren. Seit Jahren hatte er
immer wieder auf die zu großen
Unterschiede bei der Gebühren-belastung
zwischen handwerk-lichen
und industriellen Betrieben
hingewiesen und entsprechende
Vorschläge zur Umsetzung einer
Kostenentlastung eingebracht. „Es
wird deutlich, dass den Worten
zum Erhalt der kleinen Schlachtbe-triebe
sowie der regionalen Erzeu-ger-
und Nahversorgungsstruktu-ren
nun entsprechende politische
Taten folgen. Dieses Ergebnis wird
zum Erhalt vieler kleiner regionaler
Schlachtstätten beitragen. Unser
Dank gilt den politischen Entschei-
dungsträgern sowie allen, die uns
bei diesem Thema in den vergan-genen
Jahren unterstützt haben“,
sagt Konrad Ammon.
Und Geschäftsführer Lars Bubnick
lobt: „Dieser Beschluss ist einmalig
in Deutschland – ein klares Be-kenntnis
unserer Staatsregierung
zum Handwerk und zu unseren
landwirtschaftlichen Betrieben. Zu-
dem wird damit ein positives Sig-nal
in einer Zeit gesendet, in der
fast alle Kosten förmlich explodie-ren.
Wir hoffen, dass die Ausarbei-tung
der Modalitäten in Zusam-menarbeit
mit den kommunalen
Spitzenverbänden im Sinne dieses
Beschlusses der Staatsregierung
erfolgt. Gerne wirken wir hier als
Ansprechpartner gestaltend mit.“
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ERFOLG IN BAYERN
Als bisher einziges Bundesland entlastet Bayern kleine Schlachtbetriebe
durch eine Neuordnung der Fleischhygienegebühren – auch ein Erfolg
des Fleischerverbandes Bayern.
hebung kostendeckender Gebüh-
ren durch die Landkreise und
Städte vor. Für kleinere Schlacht-betriebe
ermöglicht das EU-Recht
aber Abweichungen davon. Zum
Ausgleich der Gebührenrückgän-ge
in den Kommunen werden bis
zu 5 Mio. E jährlich zur Verfügung
gestellt. Geplant ist die Änderung
der Rechtsvorschriften für Anfang
2023. Dazu Landwirtschaftsminis-
Landesinnnungsmeister Konrad Ammon (li,), Landwirtschaftsministerin
Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber.
10 4/2022
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