Fotos: Rivacold
VERBOTENE KÜHLGERÄTE
Sie stehen in vielen Betrieben des fleischverarbeitenden Gewerbes und Handwerks:
Kühl- und Gefriergeräte für Lebensmittel. Seit Anfang 2022 verbietet eine EU-Verordnung einige davon.
Für eine zukunftssichere Kältetechnik ist nun das Service- und Wartungspersonal gefragt.
Das Inverkehrbringen von gewerblichen
Kühl- und Gefriergeräten (hermetisch
geschlossene Einrichtungen) mit GWP
≥150 ist verboten“. So lautet sinngemäß der
amtliche Wortlaut, den die EU- Kommission
mit der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 517/2014
vor Jahren beschlossen hatte. Doch was be-deutet
das für den Anlagenbau und vor allem
für die Betreiber der Geräte?
Steckerfertige Geräte wie diese kommen auch im Fleischfachhandel
häufig zum Einsatz. Seit dem 1. Januar 2022 müssen sie mit Low-GWP
Kältemitteln betrieben werden.
Auch in der Peripherie, etwa in Vorbereitungsküchen, sind zuweilen
steckerfertige Kühlmöbel im Einsatz, z. B. Saladetten.
Servicetechniker, etwa von Cool+Call prüfen Kälteanlagen gemäß
der vorgeschriebenen Wartungspflicht in regelmäßigen Abständen.
In der Lebensmittelverarbeitung arbeiten zahl-
reiche Kühl- und Gefriergeräte mit hermetisch
geschlossenen Kältekreisläufen rund um die
Uhr. Das gilt sowohl im Verkaufsraum als auch
im Lager an den Kühlzellen. Da der EU-Ver-ordnungstext
selbst Experten verunsicherte,
welche Geräte genau betroffen sind, erbrach-ten
erst Rückfragen mehr Klarheit. Es geht um
Kühl- und Gefriertruhen, deren Kältekreislauf
werksseitig dicht verschlossen ist, die gewerb-lich
verwendet werden und die (in der Regel)
einen Stecker besitzen. Dazu gehören neben
den klassischen Truhen oder Schränken auch
Tiefkühlinseln, Eisvitrinen, oder Kühltruhen.
Nicht gemeint sind Kühlaggregate an oder auf
einer Kühlzelle.
Für die vorhandene Kältetechnik gilt der Be-standsschutz.
Kühl- und Gefriergeräte, die in
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KÜHLTECHNIK
30 2/2022