Fotos: Bizerba, B&L MedienGesellschaft
KASSENSYSTEME
GoBD-Daten ablegen. Zwar handelt es
sich um eine lokale Lösung, d. h. aber
nicht, dass sie nicht skalierbar wäre.
Als Variante für vernetzte Kassensys-teme
kann die Swissbit TSE auch als
LAN-TSE mit mehreren Swissbit TSEs
zur effizienten Fiskalisierung eines
ganzen Kassenverbundsystems ohne
Hardwareeingriff in die einzelne Kasse
eingebunden werden.
Seit mehr als drei Jahren liefert das
Schweizer Unternehmen Flashspei-cher
mit Sicherheitsfunktionen, mit
deren Hilfe Kassenhersteller die
steuergesetzlichen Anforderungen
in verschiedenen Ländern erfüllen
können. Es besteht also die Hoff-nung,
dass der Einzelhandel und alle
anderen betroffenen Teilnehmer aus
dem Ernährungshandwerk zum 1. Ja-nuar
2020 die Bedingung der Kassen-sicherungsverordnung
erfüllen werden
– selbst mit bestehenden PC-basier-ten
Systemen, die sofort nachge-rüstet
werden müssen.
Hubertus Grobbel, Leiter Geschäftsbe-reich
Security Products, Swissbit AG
Neuerungen
des Kassengesetzes
(ab 1. Januar 2020):
Elektronische Kassen sind durch
eine zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung (TSE) zu
schützen. Dieses besteht aus ei-nem
Sicherheitsmodul, Speicher-medium
und einer einheitlichen
digitalen Schnittstelle
Anmeldepflicht: Typ, Modell
und Seriennummer muss bis
31.1.2020 beim zuständigen
Finanzamt gemeldet werden.
Die Meldefrist beträgt einen
Monat nach Inbetriebnahme.
Für Registrierkassen, die nach
dem 25.11.2010 und vor dem
1.1.2020 angeschafft worden
sind und bauartbedingt nicht
aufgerüstet werden können,
wird eine Übergangsfrist bis
zum 31.12.2022 gewährt.
Belegausgabepflicht: Es ist
zwingend jedem Kunden einen
Kassenbeleg auszuhändigen.
Bäckereien, Schnellimbisse etc.
können eine Befreiung beim zustän-digen
Finanzamt beantragen.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zum Schutz vor
Manipulationen an digitalen Grundaufzeich-nungen“
ab Januar 2020 wird es Pflicht, jedes
elektronische Kassensystem mit einer zertifizier-ten
Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
für elektronische Kassen auszustatten, die mit
einer eindeutigen Identifizierungsnummer ab-gesichert
sind. Auf der TSE sind dann die Um-sätze
der Kassensysteme vom Kassenbon un-veränderbar,
verschlüsselt und nicht löschbar
abgelegt und signiert. Die Kommunikation von
der Kasse erfolgt über die im Gesetz beschrie-bene
einheitliche digitale Schnittstelle. Zudem
sind die Kassen mit der eingesetzten TSE beim
Finanzamt anzumelden. Es besteht eine Bele-gausgabepflicht
und Unternehmen sind dazu
verpflichtet, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall
einen Verkaufsbon an ihre Kunden auszugeben.
Bizerba bereitet für alle betroffenen Kunden
Maßnahmen für die Aufrüstung bestehender
Systeme vor. Neugeräte werden mit allen nöti-gen
Vorkehrungen ausgestattet. Bizerba wird
eine zertifizierte TSE (USB-Stick) zur Verfügung
stellen, die Installation erfolgt durch den Bizerba
Remote Support oder vor Ort. Um den Anforde-rungen
adäquat zu begegnen, ist die passende
Software unabdingbar. Das Warenwirtschafts-system
CWS2 unterstützt Betriebe bei Waren-bewegungen,
Ladenverkauf und Controlling.
Es erlaubt den Füllstand bzw. Datenspeicher
der TSE kontinuierlich zu überwachen und er-möglicht
eine zusätzliche Sicherung relevanter
Fiskaldaten. Darüber hinaus lassen sich solche
Daten an ein Archivsystem übermitteln um
diese gesetzeskonform aufzubewahren, etwa
per DATEV. Online sind diese Daten für das Kas-senbuch
durch den Steuerberater nutzbar.
Ein ausführlicher Leitfaden hilft dabei alle An-forderungen
der oben genannten Gesetzesän-
derung zu erfüllen. Anhand detaillierter Infor-
mationen sowie verständlicher Fallbeispiele –
für aufrüstbare sowie nicht aufrüstbare Systeme
– wird erläutert, wie Waagen- und Kassensys-teme
fit für den gesetzeskonformen Gebrauch
werden. Den Leitfaden gibt es zum Download
auf www.bizerba.com/de.
Bizerba Fiskalisierung 2020
B&L Mediengesellschaft Alle Jahre wieder
Mit der komplett ausgearbeiteten Aktion „Frohe
Festtage“ – bestehend aus Rezeptmagazin plus
Rezept-Homepage, dazugehörigen Werbemitteln
und digitalen Werbevorlagen – können Fleische-reien
Kunden in der Advents-, Weihnachts- und
Silvesterzeit an ihr Geschäft binden. Sie wurde
für f-Marken-Fleischereien konzipiert und mit
der f-Marke gebrandet. Alles ist ein Gemein-schaftsprojekt
von B&L MedienGesellschaft, Deut-schem
Fleischer-Verband und der Wirtschaftsför-derungsgesellschaft
des Fleischerhandwerks. Eine
bunte Mischung an Festtagsrezepten, vom Hack-fleisch-
Bratapfel bis zum Silvester-Fleischfondue,
enthält das Magazin „Frohe Festtage“, das gratis
an Kunden abgegeben werden kann. Auf dem
darin enthaltenen Einkaufsplaner können die-se
ihre Fleischzutaten notieren und ihre Bestel-lung
rechtzeitig abgeben. Fleischereien können
die Zeitschriften vorne mit Logos und Firmen-
adressen und rückseitig mit eigenen Texten oder
Angeboten individualisieren. Innungen oder Filia-listen
können das Magazin in Vermarktungskam-pagnen
einbinden. QR-Codes im Heft verlinken
auf zusätzliche Rezeptvorschläge unter www.
meinefrohenfesttage.de. Dazu gibt es Werbe-mittel
wie Angebotsplakate, Kartenaufsteller mit
Gewinnspielkarten und Aktionsaufsteller für die
Theke sowie Vorlagen für Internetbanner oder di-gitale
Plakate für Theken-TV-Systeme. Beim Fest-tags-
Gewinnspiel locken gusseiserne Fondue-
Garnituren „Saas Fee“ von Spring als Preis. Ferner
gibt es das Magazin als blätterbares ePaper, das
via Smartphone oder Tablet lesbar ist. Es wird
analog zum Printmagazin auf Vorder- und ggf.
Rückseite individualisiert. Infos: Tel. (02103) 204-0,
www.blmedien.de/frohefesttage.
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