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KASSENSYSTEME
KEINE MANIPULATION AN KASSENDATEN
Neue elektronische und bestehende PC-basierte Kassensysteme
müssen ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung (TSE) zur manipulationssicheren Aufzeich-nung
von Kassendaten ausgerüstet sein.
Wenn ein Steuerprüfer überra-schend
vor der Tür steht, müs-sen
auch Fleischereien unver-züglich
in der Lage sein, alle Geschäfts-vorgänge
nachvollziehbar darzulegen. Die
Fiskalgesetzgebung, auch „Kassengesetz“
genannt, greift dann konsequent. Fehlt
nur ein geforderter Baustein, droht eine
sofortige Einschätzung der Steuerschuld.
Das zieht unangenehme Konsequenzen
mit sich. Jede elektronische Kasse muss
sowohl GoBD-konform als auch tagesak-tuell
kassensturzfähig sein. Die Basis sind
die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungs-gemäßen
Buchführung in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff“. Seit 2018
ist die Kassennachschau bereits anzu-wenden.
Ab 2020 sind das elektronische
Aufzeichnungssystem und die digitalen
Aufzeichnungen durch eine zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
zu schützen. Diese besteht aus drei Be-standteilen:
Sicherheitsmodul, Speicher-medium
und einer einheitlichen digitalen
Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul ge-währleistet,
dass Kasseneingaben umge-hend
protokolliert und später nicht mehr
unerkannt verändert werden können. Auf
dem Speichermedium werden die Einzel-aufzeichnungen
für die Dauer der gesetz-lichen
Aufbewahrungsfrist gespeichert. Die
einheitliche digitale Schnittstelle soll eine
reibungslose Datenübertragung für Prü-fungszwecke
sicherstellen und die Integra-tion
einer am Markt verfügbaren Software
in das Kassensystem vereinfachen.
Alle anderen Kassensysteme müssen bis
2022 entsprechend nachgerüstet wer-den.
Eine Sicherheitseinrichtung
auf Basis von Speicherkarten
könnte eine Lösung sein. Der
Steuerpflichtige ist für den Be-trieb
einer gesetzeskonformen
TSE in seiner Kasse verantwort-lich.
Eine Lösung, die in anderen
Ländern erfolgreich eingesetzt
wird, kommt von der Swissbit AG,
Hersteller industrieller Speicher-medien
und Sicherheitslösungen.
Die Swissbit TSE im Format eines
USB-Sticks, einer SD- oder micro
SD-Karte lässt sich in jedes Kas-sensystem
einstecken und integ-rieren.
Dank der Verwendung von
Standardspeicherschnittstellen
dürfte sich dieser Ansatz bei der
Aufgabe, alle PC-basierten Kas-sensysteme
nachzurüsten, durch-
setzen. Muster sind seit Ende
2018 bei den Herstellern und seit
April 2019 offiziell im Feldtest des
DFKA (Deutscher Fachverband für
Kassen- und Abrechnungssystem-technik
e.V.) erfolgreich in Erpro-bung.
DIE FUNKTIONSWEISE
Die von diesem Unternehmen
angebotene Lösung besteht aus
einem 8-GB-Speichermodul als
Fiskalspeicher mit einem frei ver-wendbaren
Nutzerdatenspeicher
und einer zertifizierten Sicher-heitsmodulanwendung
(SMAERS
= Security Module Application
for Electronic Record-keeping
Systems). Sie enthält zudem ein
zertifiziertes „secure element“ ei-nes
Kryptografie-Service-Providers
(CSP) sowie ein Zertifikat zur Regis-trierung
des CSP bei den Finanz-behörden.
Und so funktioniert die
sichere und schnelle Transaktions-aufzeichnung
damit: Der sichere
Speicher sorgt dafür, dass Daten
nur geschrieben, aber nicht verän-dert
werden können. Es wird bei
jeder Speicherung eine Transak-
tionsnummer vergeben sowie eine
digitale Signatur mit Zeitstempel
und Signaturzähler. Dies ist an die
Vorgangsdaten gebunden, die aus
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