DAS BRINGT DIE
NOVEL-FOOD-VERORDNUNG
Grillen-Pesto oder Heuschrecken am Spieß: Die Novel-Food-Verordnung regelt, ob und wie das auf unsere Teller kommen kann.
Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet
zu prüfen, ob ein Lebensmittel neuartig im
Sinne der Verordnung ist. Wurde es vor dem
15. Mai 1997 nennenswert verzehrt, bedarf das
Lebensmittel keiner Zulassung. Die Europäische
Kommission hat zu dieser Frage eine Leitlinie
„menschlicher Verzehr in nennenswertem Um-fang
(englisch)“ erstellt, an der sich die Lebens-mittelunternehmer
orientieren können.
Ist dies nicht der Fall, müssen Lebensmittel-
unternehmer weiter prüfen, ob das Produkt
unter eine der zehn Kategorien fällt. Denn nur
dann handelt es sich um ein zulassungsbedürf-tiges
neuartiges Lebensmittel. Gehört es keiner
der Kategorien an, ist es womöglich nicht neu-artig,
sondern neu. Das ist es z. B. dann, wenn
die Rezeptur neu ist oder es sonstige marginale
Unterschiede zu bestehenden Lebensmitteln
gibt. Neue Lebensmittel müssen nicht zugelas-sen
werden. Sind sich Lebensmittelunterneh-mer
unsicher, ob ein Lebensmittel neuartig ist
oder nicht, müssen sie die in den jeweiligen
Mitgliedstaaten zuständigen Stellen nach de-ren
Einschätzung fragen. In Deutschland ist das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-mittelsicherheit
(BVL) zuständig.
Was ist neu: Beispiel Insekten
Bislang war die Rechtslage für Insek-ten
als Lebensmittel nicht eindeutig.
In der alten Verordnung wurden nur
„Lebensmittelzutaten, die aus Tie-ren
isoliert wurden“ genannt. Ganze
Tiere wurden nicht explizit erwähnt.
Diese Rechtslücke führte zu sehr
unterschiedlichen Interpretationen
in den verschiedenen EU-Mitglied-staaten.
Während Insekten woan-ders
gegessen werden, gingen die
deutschen Überwachungsbehörden
in der Regel strikter vor. Insekten wer-den
in der neuen Verordnung explizit
genannt. Fortan gilt: Alle Insekten oder
insektenhaltige Produkte als Lebensmittel
müssen vorab gesundheitlich bewertet und
zugelassen werden. www.bvl.bund.de
Seit 1. Januar 2018 gilt die überarbeitete
Novel-Food-Verordnung (EU)2015/2283.
Sie ebnet den Weg für eine vereinfachte
und rechtssichere Zulassung neuartiger Lebens-mittel,
wie Insekten oder Algen. Geändert hat
sich u. a. das Zulassungsverfahren: Die Anträge
müssen direkt bei der Europäischen Kommission
eingereicht werden, und nicht wie bis-her
in den einzelnen Mitgliedstaaten. Zudem
muss ein neuartiges Lebensmittel nur noch
einmal auf europäischer Ebene zugelassen
werden und weitere Hersteller können dann
Produkte mit denselben Spezifikationen und
Verwendungsbedingungen auf den Markt
bringen.
Alternativ, und das ist seit 1. Januar 2018 eben-falls
neu, kann in manchen Fällen auch das
neue Anzeigeverfahren für traditionelle Lebens-mittel
aus einem Drittstaat genutzt werden.
Und zwar wenn belegt werden kann, dass das
Lebensmittel dort seit mindestens 25 Jahren
verzehrt wurde und keine Sicherheitsbedenken
auftraten. Alle bisher zugelassenen neuartigen
Lebensmittel sind in einer gesonderten Unions-liste
neuartiger Lebensmittel zusammengefasst.
Was ist Novel Food?
Novel Foods sind alle Lebensmittel, die vor dem
15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem
Umfang in der EU für den menschlichen Ver-zehr
verwendet wurden und mindestens einer
der folgenden Lebensmittelkategorien zuge-ordnet
werden können:
haben eine neue oder gezielt veränderte
Molekularstruktur
bestehen aus Mikroorganismen, Pilzen
oder Algen
bestehen aus Materialien mineralischen
Ursprungs
bestehen aus Pflanzen oder Pflanzenteilen
bestehen aus Tieren oder deren Teilen
bestehen aus Zell- oder Gewebekulturen
sind hergestellt durch ein neuartiges,
nicht übliches Verfahren
bestehen aus technisch hergestellten
Nanomaterialien
sind Vitamine, Mineralstoffe oder andere
Stoffe
gelten ausschließlich in Nahrungsergän-zungsmitteln
als nicht neuartig und werden
nun in anderen Lebensmitteln verwendet
Foto: Colourbox.de