Foto: Ulrich Jasper
STROH IST DAS ZAUBERWORT
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Über das Thema „Umbau in der Schweinehaltung“
diskutierten über 100 Bauern, Metzger, Tierschützer
und Verbraucher auf einer Tagung in Pfaffenhofen.
Auf den Stockerhof der Fami-lie
Weichselbaumer einge-laden
hatten die Arbeitsge-meinschaft
bäuerliche Landwirt-schaft
(AbL) Bayern, ProVieh, Slow
Food und die Genussgemeinschaft
Städter und Bauern. Michael und
Barbara Weichselbaumer stellten
ihren Außenklima- und Strohstall
für 500 Mastschweine vor. Rund
250.000 E haben sie dafür inves-tiert
und viel in Eigenarbeit geleis-tet.
Der Stall ist zu drei Seiten offen
Schweinepest: Was ist zu tun?
Der Fleischerverband Bayern empfiehlt Schlachtbetrieben einen
Notfallplan bereitzuhalten und folgende Punkte vorbereiten:
Bereiten Sie den Antrag auf Zulassung nach § 14g Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe
b Schweinepest-Verordnung i.V.m. Art. 12 des Durchführungsbeschlusses
2014/709/EU vor und nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Veterinäramt auf.
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Waren, die EU-weit gehandelt
wird, getrennt von der, die nur national vermarktet wird, hergestellt wer-den.
Da viele wohl keine Produkte ins Ausland liefern, ist diese Vorausset-zung
gegeben und eine Zulassung des Betriebes nach der Schweinepest-
Verordnung sollte eine Formsache sein. Beachten Sie, dass die Behörde
ihren Antrag auf Zulassung erst genehmigt, wenn die ASP tatsächlich
ausgebrochen ist. Sie können den Antrag aber schon jetzt zur Prüfung
beim örtlichen Veterinäramt (zur Weiterreichung an die Regierung) bzw.
bei der KBLV einreichen.
Erkundigen Sie sich bei ihrem Reinigungsmittelhersteller nach Desin-fektionsmitteln,
die gegen die ASP wirksam und DGV-gelistet sind.
Gegebenenfalls kann gefordert werden, dass Transportfahrzeuge für
Vieh direkt am Schlachthof gereinigt und desinfiziert werden müssen.
Schauen Sie sich ggf. nach alternativen Lieferanten für Schlachtvieh
oder Schweinefleisch um. Sollte die ASP bei ihrem Landwirt ausbrechen,
werden Sie über einen sehr langen Zeitraum keine Tiere mehr von diesem
beziehen können. Es kann durchaus ein paar Tage dauern, bis Sie wieder
schlachten dürfen.
Sprechen Sie mit ihrem Landwirt. Im Falle eines Ausbruches in unmit-telbarer
Nähe zum Betrieb (in gefährdetem Gebiet) muss er eine Geneh-migung
beim Veterinäramt einholen, dass die Schweine zum Schlachtbe-trieb
transportiert werden dürfen. Damit der Antrag genehmigt wird, müs-sen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Statusuntersuchungen
kann ein Landwirt auch vorher vornehmen lassen, so dass im Falle des
Ausbruchs keine Zeit verlorengeht.
Im Falle eines ASP-Ausbruchs in Bayern plant der Fleischerverband
Bayern eine Notfallnummer freizuschalten, die auch am Wochenende und
außerhalb der Öffnungszeiten zu einem Mitarbeiter des Verbandes führt.
www.fleischerverband-bayern.de
Entscheidungen für den Neubau
aber keinen Tag “, sagt die Bäuerin.
Dafür erlöst die Familie höhere Er-zeugerpreise.
Sie vermarktet direkt
an den Metzger Joseph Huber, der
in Ingolstadt und Umgebung fünf
Filialen betreibt (Marke: Hubers
Naturschwein).
Dr. Hermann Meiler leitete 30
Jahre das Veterinäramt Hof und
war für den dortigen Schlachthof
zuständig. Seiner Erfahrung nach
weist ein großer Teil der Schlacht-schweine
schmerzhafte Schleim-beutelentzündungen
an den Bein-gelenken
sowie Klauenverände-rungen
(Zehenspitzengang) auf. Er
zitierte verschiedene Studien mit
ähnlichen Ergebnissen und führt
die tierschutzrelevanten Befunde
auf die Haltung auf einstreulosen
Vollspaltenböden zurück. „Stroh
ist das Zauberwort“, sagte der
Tiermediziner. Der Metzgermeis-ter
Rüdiger Strobel aus Selbitz bei
Hof setzt das mit seinen Partnern
um. Seit 2015 verarbeitet und ver-kauft
er ausschließlich Schweine-fleisch
von Strohschweinen, die er
von zehn Schweinehaltern bezieht.
Diesen zahlt er einen Aufpreis von
29 ct/kg Schlachtgewicht plus
10 ct/kg für gentechnikfreie Fütte-rung
auf den Notierungspreis bzw.
auf eine Mindestnotierung von 1,69
ct/kg. Artgerechte Tierhaltung sei
eine Chance für Metzger, sich vom
Einheitsmarkt abzuheben, so Rüdi-
ger Strobel. www.abl-bayern.info,
www.metzgerei-strobel.de
und so dem Wetter ausgesetzt. Die
Schweine haben etwa dreimal so
viel Platz, wie gesetzlich vorge-schrieben.
Statt Vollspaltenboden
gibt es planbefestigten Boden, der
täglich mit Stroh eingestreut wird,
mit dem sich die Tiere beschäf-tigen.
Sie nehmen die verschie-denen
Funktionsbereiche an und
haben ungekürzte, gesunde Rin-gelschwänze.
„Das macht viermal
so viel Arbeit wie in den früheren
Vollspaltenställen. Wir bereuen die
SCHWEINEHALTUNG
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