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Die ASP führt bei Haus- und Wildschwei-nen
zu schweren, oft tödlichen Erkran-kungen.
Die anzeigepflichtige Tier-seuche
wird durch Viren hervorgerufen. Die
Experten des TÜV Süd geben einen Überblick
zu den wichtigsten Fakten. Das Virus stellt laut
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für
den Menschen kein Gesundheitsrisiko dar.
Dies gilt auch für den Verzehr von Lebensmit-teln,
die von ASP-infizierten Tieren stammen.
„Ein solches Fleisch in Verkehr zu bringen,
ist dennoch verboten“, sagt Dr. Andreas Daxen-berger,
Lebensmittelexperte beim TÜV Süd, und
verweist auf Präventions- und Bekämpfungs-maßnahmen
zur Vermeidung der Ausbreitung.
STAATLICHE BEKÄMPFUNG
Sollte die ASP in Deutschland auftreten, ist die
Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und in
der Schweinepest-Verordnung geregelt. Das
Friedrich-Loeffler-Institut hat Maßnahmen ge-gen
die ASP unter Wildschweinen in Deutsch-land
erarbeitet. Diese betreffen in erster Linie
Jäger, Tierärzte und Landwirte. Sie regeln, was
bei einem Ausbruch zu tun ist: Tritt die Tier-seuche
in einem Schweinestall auf, muss der
gesamte Tierbestand getötet und beseitigt
werden. Zudem wird ein Sperrbezirk ausge-rufen,
der besondere Sicherheitsmaßnahmen
(u. a. Handels- und Transportverbote) umzuset-zen
hat. Das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft weist auf ein Importverbot
für Schweinefleisch und Erzeugnisse daraus
Die für den Menschen ungefährliche
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet
sich von Ost- nach Westeuropa aus.
Auch dem Handwerk drohen Konsequen-zen,
falls sich Wild- und Hausschweine
in Deutschland infizieren.
RISIKO ASP
aus den betroffenen Ländern hin. Um das Ein-schleppen
der ASP sowie anderer Tierseuchen
in die EU zu vermeiden, ist das Mitbringen
von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch
aus Nicht-EU-Ländern verboten. Reisende Ver-braucher
können die allgemeinen staatlichen
Bekämpfungsmaßnahmen unterstützen, indem
sie Vorschriften zum Mitführen von Lebensmit-teln
und Reiseproviant konsequent einhalten.
Proviantreste müssen vor der Wiedereinreise
nach Deutschland spätestens am Flugplatz
weggeworfen oder am Grenzübergang für
Tiere unzugänglich entsorgt werden.
VERBREITUNG UND ÜBERTRAGUNG
Das ASP-Virus trat vor 2007 überwiegend in
Afrika auf, breitete sich dann aber über Ost-europa
aus. Es wurde 2018 erstmals auch un-ter
Wildschweinen in Belgien nachgewiesen.
Anders als die klassische Schweinepest ist
die afrikanische Variante in Deutschland bis-lang
noch nie aufgetreten. Die Ausbruchs-zahlen
in Europa sind jedoch gestiegen. 2019
waren laut Friedrich- Loeffler-Institut 1.911
Hausschweine betroffen (v. a. in Rumänien,
Polen, Ukraine, Bulgarien) sowie 6.361 Wild-schweine
(v. a. in Polen, Ungarn, Rumänien, Bel-gien).
Bislang kamen 327 Fälle bei Haus- und
Wildschweinen hinzu (Stand 15.1.2020).
Neben der Hauptübertragung von Tier zu Tier
spielen bestimmte, regional vorkommende
Zeckenarten eine Rolle. Auch über Ausschei-dungen
infizierter Tiere findet das Virus den
Weg zu gesunden Tieren. Über große Ent-fernungen
sind auch Reisende Überträger:
In Fleisch und Rohwurst von Tieren, deren
Infektion nicht erkannt wurde, können ASP-
Viren mehrere Monate infektiös bleiben. Ge-langen
solche Lebensmittel in bislang unbe-troffene
Regionen, kann sich die Tierseuche
weiter verbreiten. Fach-institutionen raten da-her
dazu, Lebensmittelreste im Freien immer
so zu entsorgen, dass Wildschweine sie nicht
erreichen. Auch ist es deshalb in Deutsch-land
verboten, Küchen- und Speiseabfälle an
Schweine und Wildschweine zu verfüttern.
Der Erreger ist sehr infektiös, so dass es sich
auch durch Gegenstände (z. B. Schuhe, Trans-portfahrzeuge)
verbreiten kann.
www.tuvsud.com/de
Weitere Infos im Netz
Friedrich-Loeffler-Institut:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest
Bundesinstitut für Risikobewertung: https://www.bfr.bund.de/de
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/asp
16 1/2020