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Dies bietet die Möglichkeit, ein Lebens-mittel
durch alle Produktions-, Verar-beitungs-
und Vertriebsstufen zu ver-folgen
und wird dadurch gewährleistet, dass
auf jeder Stufe der Lebensmittelkette zumin-dest
der unmittelbare Vorlieferant und der
unmittelbare Abnehmer bekannt und erfasst
sind. Lebensmittelunternehmen sind zudem
dazu verpflichtet, Behörden auf Nachfrage
über ihre Lieferanten sowie gewerblichen
Abnehmer zu informieren. Ferner wird den
Unternehmen empfohlen, weitere Angaben
wie Umfang oder Menge, ggf. Chargennum-mer
oder die Beschreibung des Produkts für
die Behörden bereitzuhalten. Die Verpflich-tung
Syner.con/Apro.con
zur Rückverfolgbarkeit gilt neben dem
Lebensmitteln auch für alle Produkte, die da-mit
in Kontakt kommen, z. B. Verpackungen
oder Geschirr. Angesichts komplexer globaler
Güterströme ist die Rückverfolgbarkeit ein
wichtiges Sicherheitsinstrument, um bei be-sonderen
Vorkommnissen genaue Ursachen-verfolgung
und Schadensbegrenzung zu
betreiben sowie Verbraucher gesichert zu
informieren. Jeder Unternehmer muss vor
dem Hintergrund der spezifischen Branchen-
und Betriebsstruktur sowie der produkt- und
prozessbedingten Grenzen entscheiden, wie
er sein System in Sachen Rückverfolgbarkeit
konkret gestaltet.
Um Lebensmittel auf dem Markt identifizieren
zu können, ist die Angabe der Loskennzeich-nung
auf der Verpackung – bis auf wenige
Ausnahmen – rechtlich verpflichtend. Diese
hat sich seit Jahren bewährt. Die Los-Anga-be
besteht aus Ziffern oder Buchstaben, oft
auch einer Kombination daraus. Zur Kennt-lichmachung
steht am Anfang meist ein „L“.
Eine Los-Angabe steht für die Charge von
Verkaufseinheiten der Lebensmittel, die unter
gleichen Bedingungen hergestellt wurde. Bei
einem Rückruf oder einer öffentlichen War-nung
können die Unternehmen dann gezielt
reagieren. Auch Verbraucher stellen anhand
der Los-Angabe fest, ob die Warnung auch für
ihre gekauften Lebensmittel gilt. Veröffentlicht
werden solche Rückrufe auf der Plattform des
Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebens-mittelsicherheit
www.lebensmittelwarnung.de.
Lose verkaufte Lebensmittel, d. h. nicht in Fer-tigpackungen
verpackt, und Lebensmittel, die
das MHD auf Tag und Monat genau angeben,
müssen keine Losnummer tragen.
SOFTWARE & HARDWARE
Die Digitalisierung gewinnt auch im Handwerk
zunehmend an Bedeutung. Vernetzte Produk-tion
und Warenwirtschaft, Rückverfolgbarkeit
und Kennzeichnung – alles greift immer mehr
ineinander, ist komplex und zieht sich von der
Warenannahme bis zur in Szene gesetzten
Ware – egal ob zur Selbstbedienung oder als
Frischware angeboten – durch den gesamten
Betriebsablauf. Im Folgenden werden ausge-wählte
Lösungen und Neuheiten aus dem
Bereich der Produktauszeichnung und Etiket-tierung
vorgestellt:
Die vollautomatisierte Verpackungs- und Preis-
auszeichnungsmaschine Wrapper B3 von
Bizerba verpackt frische Lebensmittel für eine
ansprechende Warenpräsentation. Solche Ge-räte
sind untereinander vernetzt und erlauben
bessere Kommunikation und Datenaustausch.
Das steigert Effektivität, Qualität und Flexibi-lität
der Produktion und spart so Ressourcen,
Kosten und Zeit. Die Prozesskette von der
Online-Bestellung über die Bearbeitung und
Bedienung an der Frischetheke bis hin zur Ab-holung
oder Lieferung, sorgt für eine effiziente
Vernetzung von Bestell- und Bedienprozessen.
Die kompakte Maschine ist für verschiedene
Verpackungsgrößen und -materialien konzi-
KORREKT
AUFS ETIKETT
Seit dem 1. Januar 2005 ist die Rückverfolgbarkeit für alle Unternehmen
der Lebensmittelkette eine rechtliche Verpflichtung. Verankert ist das in
der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung) für Lebensmittel.
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