Der Durchgangsarzt begleitet und kontrolliert
das Heilverfahren nach einem Arbeitsunfall.
Steuerung des Heilverfahrens
Bestellt und qualitätsgeprüft sind sie durch die
Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Der Durchgangsarzt entscheidet
nach einem Arbeitsunfall über die weitere
Behandlung und ob weitere Fachärzte hinzugezogen
werden. Er steuert das Heilverfahren und
informiert die jeweilige Berufsgenossenschaft
über die eingeleitete Behandlung wie auch
regelmäßig über den Stand des Heilungsprozesses.
So ist – ganz im Sinne des Verletzten
– die stete Kontrolle des Heilungsfortschrittes
gewährt.
In jedem Unternehmen sollte die Adresse des
nächsten Durchgangsarztes bekannt gemacht
werden, am besten ausgehängt neben den
Informationen zur Ersten Hilfe. Der Link zur
Online-D-Arzt-Suche:
http://lviweb.dguv.de
Wer nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig
ist, muss einen Durchgangsarzt
(D-Arzt) aufsuchen. Darauf
weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel
und Gastgewerbe (BGN) hin. Die wenigsten
wissen es: Über 52 Mio. Menschen stehen bei
Arbeits- und Wegeunfällen unter dem Versicherungsschutz
der Berufsgenossenschaften. Die
Versorgung Unfallverletzter durch die gesetzliche
Unfallversicherung basiert auf der engen Begleitung
der Betroffenen und der intensiven Kontrolle
des Heilverfahrens. So kennt die Berufsgenossenschaft
immer den aktuellen Behandlungsstand
und kann, wenn notwendig, eingreifen.
Besonders qualifiziert
Ein wichtiger Teil des berufsgenossenschaftlichen
Versorgungssystems ist das Durchgangsarzt
Verfahren („D-Arzt-Verfahren“). Hierbei
stellen bundesweit rund 3.500 unfallmedizinisch
eigens qualifizierte Chirurgen und Orthopäden
in medizinisch- technisch besonders
ausgestatteten Einrichtungen nach einem Unfall
die bestmögliche medizinische Erstversorgung
sicher. D-Ärzte legen so bereits zu Beginn
die beste Grundlage für den weiteren Verlauf
eines Heilverfahrens. Das Verfahren stellt die
bestmögliche Rehabilitation sicher ohne wirtschaftliche
Aspekte außer Acht zu lassen. Ein DArzt
muss aufgesucht werden, wenn man nach
einem Arbeits- oder Wegeunfall
arbeitsunfähig ist,
voraussichtlich mehr als eine Woche
medizinisch behandelt werden muss,
Heil- und Hilfsmittel verordnet bekommt
oder wenn man an den Unfallfolgen
wiedererkrankt.
Foto: Colourbox.de
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50 2 / 2018