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DSGVO:
DSB IST PFLICHT
Die Datenschutzgrundverordnung wirft
noch immer viele Fragen für Unter-nehmer
auf. Nutzereinwilligungen, Ver-fahrensverzeichnisse,
Verarbeitung sensibler
Daten: Viele Fachbegriffe sind schwer verständ-lich.
Im Tagesgeschäft geht es schließlich eher
um frische Ware als um Datenschutz. So kommt
schnell die Frage nach einem Datenschutz-
beauftragten (DSB) auf. Doch wer braucht
einen DSB? Und was sind seine Aufgaben?
Laut DSGVO muss jedes Unternehmen, bei
dem mehr als zehn Mitarbeiter mit perso-nenbezogenen
Daten arbeiten, den Aufsichtsbehörden
einen Datenschutzbeauf-tragten
melden. Auch kleinere Betriebe
müssen im Umgang mit Daten die Vorgaben
der DSGVO einhalten. In der Praxis sind die
Anforderungen auch für sie ohne professio-nelle
Begleitung durch einen DSB nur schwer
zu bewältigen.
AUFGABEN DES DSB
Der Datenschutzbeauftragte tritt im Unterneh-men
als Berater auf und sorgt dafür, dass die
Arbeit mit personenbezogenen Informationen
datenschutzkonform ist. Er oder sie überwacht
die Einhaltung und Erfül-lung
folgender datenschutz-rechtlichen
Maßgaben:
Datensparsamkeit: Unternehmen sollen
nach Möglichkeit mit Bedacht mit Daten
umgehen. Das bedeutet, möglichst wenig
personenbezogene Daten zu erheben und
zu verwalten.
Einwilligungen: Diejenigen Personen, deren
Daten erhoben werden, müssen um ihre Ein-willigung
zur Speicherung und Verwendung
ihrer Daten gebeten werden.
Widerruf: Sie müssen zudem die Möglichkeit
haben, diese Einwilligung bei Bedarf zu wi-derrufen.
Relevant ist das z. B. wenn in einer
Kundendatenbank nicht nur Daten erfasst
werden, die zur Erfüllung eines Auftrags
unmittelbar erforderlich sind, sondern etwa
auch die Geburtstage der Stammkunden
oder etwa besondere Vorlieben bei Bestel-lungen.
Datensicherung: Wesentlich ist auch die
angemessene Sicherung der Daten. Sollen
personenbezogene Daten an Mitarbeiter
eines anderen Unternehmens weitergegeben
werden, muss ein Auftragsverarbeitungs-vertrag
geschlossen werden. Verkauft eine
Das Fleischerhandwerk bringt zahlreiche leckere Spezialitäten auf
den Tisch. Doch was hat das mit Datenschutz zu tun? Und: Wer
braucht eigentlich einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?
40 6/2018