Trends & Märkte
Über Instagram, Facebook,
Twitter oder Youtube werden
täglich Millionen von Fotos,
Videos, Links und andere Inhalte
geteilt. Auch Selbstständige
und Unternehmen haben die
Möglichkeiten erkannt, in den
sozialen Netzwerke Kontakt zu
Kunden zu pflegen oder Werbung
zu betreiben. Die Präsenz
birgt aber auch Gefahren.
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Foto: Colourbox.de/#81584
Hilfestellungen für
Social-Media-Präsenz
rechtskanzlei „Wilde Beuger Solmecke“
zeigt, wie sich potentielle Probleme bereits
im Vorfeld vermeiden lassen, und
gibt Verhaltenstipps, wenn Schwierigkeiten
auftreten. So rät er beispielsweise,
nach Erhalt einer Abmahnung nicht unbedacht
die vorformulierte Unterlassungserklärung
zu unterzeichnen und zurückzusenden.
„Denn mit Unterzeichnung und
dem Erhalt der unterzeichneten Erklärung
durch die Gegenseite kommt ein Vertrag
zustande, den Sie einzuhalten verpflichtet
sind“, schreibt er.
Solmecke empfiehlt, ein bisschen Zeit
in die juristischen Grundlagen zu investieren.
Denn dann stelle man schnell fest,
„dass viele Aspekte und Grundsätze sich
wiederholen“. Und so erlange man rasch
ein Gefühl dafür, „welche Formen der
Nutzung sozialer Netzwerke riskant sind
und wo Zurückhaltung geboten ist.“ Dazu
tragen auch die Beispiele bei, die Sol-
mecke anführt. So berichtet er vom Betreiber
einer Kochrezepte-Webseite, der
von der Urhebern verschiedener Fotografien
wegen Urheberrechtsverletzung in
Anspruch genommen wurde. Der Grund:
Nutzer des Portals hatten Kochrezepte
hochgeladen und mit Bildern versehen,
die sich nicht selbst gemacht, sondern
von einer anderen Internetseite übernommen
haben. Der Bundesgerichtshof
entschied, dass der Betreiber der Seite
für diese urheberrechtsverletzenden
Fotos der Nutzer haftet – auch, weil er
die Rezepte mit einem „Kochmützen-
Emblem“ versah, was nach Ansicht der
Richter dafür spricht, dass er sich die Rezepte
zu eigen gemacht hat. Das Beispiel
zeigt, in welche rechtlichen Fallstricke
man sich verheddern kann, wenn man beruflich
in den sozialen Netzwerken unterwegs
ist.
Schnelllebiges Internet
Das Buch Solmeckes, das einen sorgfältigeren,
druckfehler-eliminierenden Lektor
verdient gehabt hätte, bietet umfangreiche
Hilfestellungen – vom Aufbau einer
Social-Media-Plattform bis zur Reaktion
bei einer Rechtsverletzung. Da es im Bereich
des schnelllebigen Internets mit
ständig neuen Urteilen oder Gesetzen besonders
wichtig ist, sich auf dem Laufenden
zu halten, sollte man jedoch ab und zu
auch einen Blick in den Blog www.wbslaw.
de oder den Youtube-Kanal www.
wbs-law.tv werfen
Waren Unternehmen im Umgang
mit den sozialen Netzwerken
anfangs noch zurückhaltend
und setzten für den digitalen
Auftritt eher auf die Webseite, haben sie
mittlerweile deren enormes Potential zur
Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen
erkannt. Inhalte auf Facebook
oder Instagram posten, Videos auf Youtube
hochladen oder eine kurze Nachricht
an die Follower per Twitter versenden gehört
heutzutage für viele Betriebe zu den
regelmäßigen Aktivitäten.
Rechtliche Fallstricke
Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten,
denn schnell kann es durch einen vermeintlich
harmlosen „Post“ zu einer
Rechtsverletzung kommen. Daher sollten
sich Unternehmen, die sich mittels Social
Media in der Öffentlichkeit präsentieren
wollen, im Vorfeld eingehend mit den
rechtlichen Aspekten befassen. Einen
Blick auf Grundlagen und häufig auftretende
Problemstellungen bietet der Ratgeber
„Social Media Recht“ von Christian
Solmecke (Datev Verlag, 19,99 Euro, ISBN:
978-3-96276-059-5). Der Autor, Rechtsanwalt
und Partner der Kölner Medien
3/2022 Fleisch-Marketing 11