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Mehr oder weniger Pink
Über die Berechtigung von Zusatzstoffen in Fleischprodukten und in anderen
Lebensmitteln wird schon viele Jahre diskutiert. Vor allem an Nitrit scheiden
sich die Geister. Dritter und letzter Teil der FT/Ftec-Serie über Zusatzstoffe.
Keine Frage, auch für Lebensmittel-zusatzstoffe
existiert natürlich eine
Verordnung. Die entsprechende
EU-Regelung ist in Deutschland durch
die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
(letzte Änderung 2017) geltendes Recht
geworden und führt in sieben Anlagen die
zugelassenen Zusatzstoffe auf. Diese kön-nen
als Farbstoffe, Antioxidationsmittel,
Süßstoffe, in Trinkwasser, zur Konservie-rung,
in Kindernahrung und zu technolo-gischen
Zwecken, zum Beispiel als Emul-
More or less pink
The justification of additives
in meat products and other
foodstuffs has been discussed
for many years. It is nitrite
that is the main cause of
disagreement. Third and last
part of the FT/Ftec series
on additives.
gatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und
Geliermittel, Geschmacksverstärker oder
zur Schaumverhütung verwendet werden.
Zugleich listet die Verordnung Lebens-mittel
auf, für die nur bestimmte Zusatz-stoffe
zugelassen sind. Hier finden wir
zum Beispiel die Festlegungen für Wurst.
Alle diese Zusatzstoffe werden durch eine
E-Nummer eindeutig gekennzeichnet, es
gibt davon über 300.
Hersteller von Fleischprodukten oder all-gemein
von Lebensmitteln werden durch
30 6/2019