Neue Pflichten
Seit dem 1. Juli 2022 gelten neue gesetzliche Pflichten für Unternehmen, die
Serviceverpackungen in Verkehr bringen. Wer diese an seine Kunden abgibt, muss sich
im Verpackungsregister registrieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Der Händler, der die Waren mit ihren
Verpackungen an den Kunden
übergibt, wird als Letztvertreiber
bezeichnet. Da Serviceverpackungen typischerweise
beim privaten Endverbraucher
als Abfall anfallen, zählen sie zu den
Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht.
Wer Serviceverpackungen abgibt,
hat verpackungsrechtliche Pflichten und
muss für die Entsorgung und das Recycling
dieser Verpackungen bezahlen.
Trotz aller Pflichten gibt es eine Erleichterung
für die betroffenen Unternehmen.
So können Letztvertreiber von
Serviceverpackungen von einer Sonderregelung
Gebrauch machen: Sie haben
die Möglichkeit, ihre unbefüllten Service-
verpackungen vorbeteiligt zu kaufen. In
diesem Fall hat der Lieferant oder Großhändler
bereits für das Recycling der Verpackungen
bezahlt.
Für Letztvertreiber, die ihre Serviceverpackungen
ausschließlich vorbeteiligt
kaufen, gilt ab dem 1. Juli die neue gesetzliche
Pflicht: Sie müssen sich bis zu diesem
Zeitpunkt im Verpackungsregister
Lucid registrieren und dort den vorbeteiligten
Kauf ihrer Serviceverpackungen
angeben. Dazu setzt der Letztvertreiber
bei den Angaben der Verpackungsarten
ein Häkchen in der Checkbox „Ausschließlich
vorbeteiligte Serviceverpackungen“.
Wichtig ist, sich den vorbeteiligten
Kauf der Serviceverpackungen
durch den Lieferanten oder den Großhändler
auf der Rechnung oder dem Lieferschein
bestätigen zu lassen.
Wer sich gegen den vollständig vorbeteiligten
Kauf seiner Serviceverpackungen
entscheidet, muss weitere verpackungsrechtliche
Pflichten erfüllen: Neben der
Registrierung im Verpackungsregister Lucid
muss der Letztvertreiber in diesem
Fall einen Systembeteiligungsvertrag mit
einem oder mehreren Systemen abschließen
und seine Verpackungsmengen regelmäßig
an das gewählte System und im
Verpackungsregister melden. Weitere Informationen
gibt es auf der Webseite der
Zentralen Stelle Verpackungsregister unter
www.verpackungsregister.org.
7/2022 11