NEUES BEIM VERPACKUNGSGESETZ
Zum 3. Juli 2021 traten neue
gesetzliche Vorgaben im
Verpackungsgesetz in Kraft. Für
die Neuerungen sind aber zum Teil
lange Übergangsfristen vorgesehen.
Umgesetzt wurden die Vorgaben der Ein-wegkunststoffrichtlinie
und der Abfall-rahmenrichtlinie.
Die Veröffentlichung
erfolgte am 14. Juni 2021 im Bundesgesetz-blatt.
Dies bringt auch für die Unternehmen
des Fleischerhandwerks einige neue Anforde-rungen
mit sich. Wichtig: Bis zum Ablauf der
Übergangsfristen wird der Deutsche Fleischer-
Verband (DFV) weitere Hinweise zu Umset-zung
und Handhabung bereitstellen. Eine
Übersicht zu dem, was kommt, gibt es hier:
• Erweiterte Registrierungspflicht beim
Register LUCID
Bisher mussten sich lediglich die Betriebe
beim Verpackungsregister LUCID registrieren,
die nicht ausschließlich Serviceverpackungen
verwenden. Mit einer Ausweitung der Regis-trierungspflichten
müssen sich künftig aber
alle Erstinverkehrbringer systembeteiligungs-pflichtiger
Verpackungen registrieren. Damit
trifft die Pflicht zur Registrierung und Men-
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