oder Fett enthalten. Mindestens 30 Prozent
weniger als vergleichbare Produkte
sind beim Zusatz „light“ laut Gesetz vorgeschrieben.
Auch Produkte, die vom Hersteller
als „fettarm“ oder „kalorienreduziert“
anpriesen werden, müssen weniger
Kalorien enthalten. Der Begriff „light“ war
in Deutschland lange Jahre nicht klar definiert.
Vielleicht ist das der Grund, wa-
rum so viele Verbraucher skeptisch sind.
Aktuell darf ein mit „fettarm“ beworbenes
Produkt nicht mehr als drei Gramm Fett
pro 100 Gramm enthalten – Getränke
höchstens 1,5 Prozent. Für den Begriff
„fettfrei“ gilt die Obergrenze von 0,5
Gramm Fett pro 100 Gramm beziehungsweise
Milliliter.
Kritischer Blick
Als „zuckerarm“ wird ein Lebensmittel bezeichnet,
wenn es nicht mehr als 5 Gramm
Zucker pro 100 Gramm Gesamtgewicht
enthält. „Zuckerfrei“ ist ein Lebensmittel
nur noch, wenn es höchstens 0,5 Gramm
Zucker pro 100 Gramm oder Milliliter enthält.
Trotzdem sollte man auf Details achten
und nicht unüberlegt zu Light-Produkten
greifen.
Konsumenten sollten bei Light-Produkten
die Kalorienangaben weiterhin im Blick
haben. Denn ein als zuckerfrei angepriesener
Diät-Joghurt, bei dem Zucker durch
Süßstoff ersetzt wurde, könne genauso fett
und dadurch kalorienreich sein wie ein
normaler Joghurt. Als Freibrief für hemmungsloses
Essen sollte der Verbraucher
Light-Produkte deshalb nicht sehen.
Foto: Van Hees
Speziell in den ersten Monaten des Jahres, wenn oft die Folgen der weihnachtlichen Völlerei sichtbar
werden und die nächste Badezeit näher rückt, kommen leichtere Produkte in den Fokus.
In manchen Fällen verbergen Hersteller
auch die negativen Eigenschaften ihres
Produkts: So stehen auf einem stark zuckerhaltigen
Getränk positive Werbeslogan
wie „cholesterinfrei“ oder „fettarm“.
Das führt den Verbraucher in die Irre und
verleitet ihn zum Kauf ungesunder Lebensmittel.
Deshalb gilt nach wie vor: Bewusstes
Einkaufen beginnt mit dem kritischen
Blick auf Verpackung und auf das
Etikett.
Zusatzbezeichnungen wie „light“,
„leicht“ oder „lite“ zeigen an, dass es sich
um ein Lebensmittel handelt, welches gegenüber
dem Originalprodukt weniger
Kalorien, Kohlenhydrate, Zucker oder Fett
enthält. Für den Verbraucher muss erkennbar
sein, an welchen Nährstoffen ge-
Erklärungsbedürftige Bezeichnungen
Um die Angaben auf den Verpackungen
richtig einordnen zu können, muss man
wissen, was sie bedeuten. „Hoher Proteingehalt“
sagt beispielsweise aus,
dass mindestens 20 Prozent des gesamten
Brennwerts des Produkts aus
Protein stammen. Als „Ballaststoffquelle“
gilt ein Produkt, wenn es mindestens
3 Gramm Ballaststoffe pro
100 Gramm oder mindestens 1,5
Gramm Ballaststoffe pro 100 kcal enthält.
Bei „hohem Ballaststoffgehalt“
sind es mindestens 6 Gramm Ballaststoffe
pro 100 Gramm oder mindestens
3 Gramm Ballaststoffe pro 100
kcal. Dabei ist zu beachten, dass der
Ballaststoffgehalt normalerweise nicht
mehr in der – vorgeschriebenen –
Nährwerttabelle auf den Produkten
steht. Die Angabe von Ballaststoffen ist
aber weiterhin freiwillig möglich. Wer jedoch
mit Ballaststoffen wirbt, muss auch
die genauen Mengen angeben.
Erklärungsbedürftig sind auch die Angaben
zu Kochsalz. Ein Produkt ist na-
trium- beziehungsweise kochsalzarm,
wenn es nicht mehr als 0,12 Gramm Natrium
beziehungsweise 0,3 Gramm Salz
pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält.
Bei Wässern, außer natürlichen
Mineralwässern, darf dieser Wert 2 Milligramm
Natrium pro 100 Milliliter nicht
übersteigen. Wenn die Bezeichnung noch
den Zusatz „sehr“ trägt, liegen die Wer-
te bei nicht mehr als 0,04 Gramm Natrium
oder 0,1 Gramm Salz pro 100 Gramm
beziehungsweise 100 Milliliter. Für
Wässer darf diese Angabe nicht verwendet
werden. Die Angabe natrium-
beziehungsweise kochsalzfrei ist nur
zulässig, wenn ein Lebensmittel nicht
mehr als 0,005 Gramm Natrium oder
0,013 Gramm Salz pro 100 Gramm
enthält. Der reduzierte Natrium- oder
Kochsalzgehalt besagt, dass der Anteil
von Natrium oder Kochsalz mindestens
25 Prozent weniger gegenüber
vergleichbaren Produkten beträgt.
Ohne Zusatz von Natrium beziehungsweise
Kochsalz bedeutet, dass das
Produkt nicht mehr als 0,12 Gramm
Natrium oder 0,3 Gramm pro 100
Gramm beziehungsweise 100 Milliliter
enthält.
1-2/2022 Fleisch-Marketing 41