KOMPAKT•VEGGIE n Vegetarische
Verwirrung
Konsultation zugeleitete Leitsatz für vegane
und vegetarische Produkte der Deutschen
Lebensmittelbuchkommission sieht
kein Verbot von Bezeichnungen wie „Vegane
Currywurst“ vor. Nach dem Entwurf
des zuständigen Fachausschusses muss
die Abweichung vom Fleischprodukt
durch die Begriffe vegetarisch oder vegan
erkenntlich sein und der Hauptersatzstoff
für die tierischen Komponenten ange-
geben werden. Unzulässig sollen – laut
Papier – allerdings Bezeichnungen wie Filet
oder Schinken sein, mit denen auf spezielle
Fleischteilstücke hingewiesen wird.
Daneben werden für einzelne spezielle
Wurstersatzwaren Sonderregelungen
vorgeschlagen.
Nun sind die betroffenen Gremien aufgefordert,
Stellung zu dem Entwurf zu beziehen,
damit der Leitsatzes Ende des Jahres
verabschiedet werden kann. Fest steht
aber schon jetzt, dass man Bundesernährungsminister
Christian Schmidt nicht folgen
wird. Er hatte in der „Veganen Wurst“
eine irreführende Bezeichnung und
Verbrauchertäuschung gesehen und ein
Verbot einer derartigen Benennung für
Fleischersatzprodukte gefordert.
Franzosen testen
vegane Supermärkte
In Paris hat der französische Handelskonzern
Casino drei vegane Supermärkte
unter seinem Bio-Banner Naturalia
eröffnet. Nach Angaben des
französischen Branchenmagazins
LSA werden auf 100 bis 150 Quadratmeter
rund 2000 bio und vegane
Food- und Nonfood-Artikel angeboten.
Die Kunden hätten ein größeres Sortiment
an veganen Produkten nachgefragt,
darauf habe man mit diesem
speziellen Ladenkonzept reagiert, erklärte
Naturalia-Chef Franck Poncet.
Weil sich die pflanzlichen
Lebensmittel auf dem
Vormarsch befinden, gibt es
den Streit, ob Käse und
Schnitzel vom Tier stammen
müssen oder ob sich auch
die pflanzlichen Alternativen
mit diesen Bezeichnungen
schmücken dürfen.
In der Diskussion: Dürfen vegetarische Filetstreifen
auch in Zukunft so heißen?
mentation wollte das Gericht jedoch nicht
folgen. Auch wenn immer auf den pflanzlichen
Ursprung hingewiesen wird, könne
eine Verwechslungsgefahr für Konsumenten
nicht ausgeschlossen werden, argumentierten
die Richter in Luxemburg.
Allerdings gibt es auch bei dieser – eigentlich
eindeutigen – Regel Ausnahmen:
Manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe
im Namen führen. Das sind „Erzeugnisse,
deren Art aufgrund ihrer traditionellen
Verwendung genau bekannt ist“
oder bei denen „die Bezeichnungen eindeutig
zur Beschreibung einer charakteristischen
Eigenschaft verwandt werden“
– beispielsweise „Kokosmilch“ oder „Erdnussbutter“.
Wer wie der Deutsche Fleischer-Verband
hoffte, dass von dem Urteil eine Signalwirkung
für die Debatte über die Verwendung
traditioneller Bezeichnungen
für Fleischersatzprodukte ausgeht, wurde
schon kurze Zeit später enttäuscht. Der
den Verbänden und Bundesländern zur
In der Auseinandersetzung um die Begriffe
hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) in diesem Sommer ein eindeutiges
Urteil gesprochen – allerdings nur für
Molkereiprodukte. Pflanzliche Lebensmittel,
die Milchprodukten nachempfunden
sind, dürfen keine Namen mehr tragen,
die an die Kuh erinnern. Bezeichnungen
wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ sind
also tabu. Die höchsten Richter der EU bezogen
sich auf Regelungen im europäischen
Recht, nach denen die Bezeichnung
„Milch“ Produkten vorbehalten ist, die aus
der „normalen Eutersekretion“ von Tieren
gewonnen werden. Auch Begriffe wie
Rahm, Sahne, Butter, Käse oder Joghurt
dürfen nur für Produkte tierischen Ursprungs
verwendet werden, so das Urteil.
Hintergrund des Richterspruchs war
die Klage gegen das deutsche Unternehmen
Tofutown, das rein pflanzliche Lebensmittel
herstellt und sie beispielsweise
als „Veggie-Cheese“ vertreibt. Während
für den Kläger solche Begriffe eine Irreführung
der Verbraucher darstellten, erklärte
Tofutown, das Verbraucherverständnis
habe sich in den vergangenen
Jahren massiv verändert. Dieser Argu-
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