Van Hees stellte auf der IFFA 2016 zahlreiche Konzepte für die Zukunft vor./ Van Hees showed at IFFA 2016 concepts for the future. Weitere Infos 08092 8536-0 info@noax.com www.noax.com rüber hinaus alternative Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Viel wurde bereits erreicht, auch bei Fleischersatzprodukten, kalorien- und fettreduzierten sowie salzarmen Produkten. Kein verbindlicher Standard Es gibt keine nationale oder EU-Festlegung, was unter Clean Label zu einem Produkt anzugeben ist. Clean Label ist ein offener Begriff, der dem Kunden eine klare, unverfälschte Information zum Produkt offeriert. Diese muss natürlich die geltenden Bestimmungen zur Produktkenn-zeichnung beachten. Trotzdem kann es zur Irreführung des Verbrauchers bzw. sogar zur Fehlinformation kommen, insbesondere bei so- genannter Verzichtswerbung. Nicht immer ist hier der Hersteller der Schuldige, auch die Unkennt-nis des Verbrauchers kann zu Fehleinschätzun-gen führen. Daher ist das Ziel, Clean Label als eine ideale Möglichkeit zu nutzen, um ein Produkt gut zu präsentieren, darüber korrekt zu informieren und seine tatsächlichen Vorzüge zu beschreiben, noch nicht erreicht. Häufig wird auf Produkt-verpackungen Verlass auf noax Industrie-PCs bei Wasser unter Hochdruck, Laugen, Säuren Jeden Tag aufs Neue werden die noax IPCs bei Peter Mattfeld & Sohn GmbH unter Hochdruck abgespritzt, mit Reinigungsmitteln eingeschäumt, ganz gleich ob alkalisch oder sauer – und sie funktionieren einfach. damit geworben, dass das Lebensmittel „ohne“ oder „frei von“ bestimmten In-haltsstoffen sei. Besonders werbewirksam scheinen solche Hinweise, wenn sie in grüner Farbe gedruckt sind. Der-artige Hinweise sind aber keine Garantie für das Nichtvorhan-densein von anderen Zutaten, welche etwa einen Zusatzstoff und dessen Funktion ersetzen. So weisen Verbraucherzen-tralen immer wieder auf solche Vorgehensweisen hin. Typische Beispiele sind die Aufschrift „ohne Farbstoffe“ auf einem Erdbeerjoghurt, bei dem Kürbis- und Karottenkonzentrate offensichtlich als färbende Zutat verwendet wurden, oder eine Salami-Pizza, bei der mit Selbstverständlichkei-ten (ohne künstliche Aromen, ohne geschmacks-verstärkende Zusatzstoffe) geworben wird. Künstliche Aromen dürfen hier nicht zugesetzt werden. Für Angaben zu Farb- bzw. Zusatzstof-fen ist Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zu beachten. Detaillierte Ausführungen zu Lebens-mittelzusatzstoffen sind in Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zu finden. Für die nährwert-bezogene Angabe „fett-frei/ ohne Fett“ wäre Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zu beachten. Sie darf nur bei einem Gehalt von bis zu 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml verwendet werden. Ohne ist nicht immer ohne Als „ohne Geschmacksver- stärker“ beschreibt etwa ein Produ-zent von „Chicken Wings in Barbecue“ sein Produkt. Ein kurzer Blick in die Zutatenliste weist aber auf das Verwenden von Hefeextrakt hin. Dieser wirkt geschmacksverstärkend. Bei Geflügelsalaten finden wir auf den Packungen verschiedener Hersteller oft den optisch mar-kanten Hinweis „ohne Konservierungsstoffe“. In der Deklaration der Inhaltsstoffe sind dann Branntweinessig und Essigsäure zu finden. Beide Zusätze haben auch konservierende Wirkung. Hier sprechen die Verbraucherzentralen von „täuschenden Auslobungen“. Keine Frage, es gibt sicher genügend bessere Möglichkeiten, für ein gutes Produkt zu werben. Oder anders formuliert: Wird von den Werbefachleuten mit solchen fragwürdigen Auslobungen das Poten-zial ihrer Produkte verschenkt und zugleich das neu aufgekommene Vertrauen der Konsumenten in Clean Label aufs Spiel gesetzt? Ein glücklich aussehendes Huhn auf einer Wurstverpackung z. B. suggeriert dem Käufer, nur Fleisch von einem Huhn in der Wurst zu finden. Das mag so sein, sicherer ist das Lesen des detaillierten Zutatenverzeichnisses. Viele Irrwege möglich Aber nicht nur die Auslobungen auf der Verpa-ckung können Verbraucher in die Irre führen, auch die Bezeichnungen von Fleisch- und Wurst-waren sind hier zu nennen. Eine Studie von Agrifood Consulting aus dem Jahr 2013 zeigt, welche Fehleinschätzungen vom Verbraucher vorgenommen werden. Eine Wurst mit vorange-stelltem „Kalbs-“ wurde von etwa zwei Drittel der Befragten als ausschließlich aus Kalbfleisch hergestellt angesehen. Bei Geflügelwurst, für die keine Vorgabe existiert, vermuten fast drei Viertel, dass sie nur Fleisch vom Geflügel vor-finden. Den Bezeichnungen eines Lebensmittels liegen die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches zugrunde. FOOD LEBENSMITTEL Fotos: Van Hees, © blankstock – Fotolia.com
Ftec_2016
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