PRODUKTION: - Richtig schlachten

FH_06_2013

Fotos: Hornung, Danske Slagterier, Thommy Weiss/pixelio.de RICHTIG SCHLACHTEN Alle Schlachtbetriebe müssen Standardarbeitsanweisungen erstellt und im Betrieb umgesetzt haben. Das bezieht sich auf alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schlachtung – vom Abladen der Tiere über die Betäubung und Entblutung bis zur Feststellung des Todes. Das bedeutet auch, dass die im Betrieb üblichen Arbeitsabläufe unter Darstellung der Zielvorgaben, Zuständigkeiten und ggf. der Verfahren zur eigenbetrieblichen Überwachung schriftlich beschrieben werden müssen. Diese neue Dokumentationspflicht sollte nicht nur als bürokratisches Papiermonster betrachtet, sondern auch dafür genutzt werden, das übliche Vorgehen in den Betrieben konstruktiv zu hinterfragen und ggf. zu optimieren. Da die Abläufe in kleinen Schlachtbetrieben häufig sehr ähnlich sind, bietet sich eine gemeinsame Erstellung oder die betriebsindividuelle Anpassung von Musteranweisungen an. Die Standardarbeitsanweisung für die Betäubung muss die Empfehlungen des Herstellers des Betäubungsge46 6/2013


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