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FT_06_2016

Myyyyyxxxxx Exhxxxxxx Rexxxxxw Fotos: Rechtsanwaltssocietät protag Mit Urteil vom 14. Juni 2016 hatte das BAG die Frage zu entscheiden, wer für die Kosten der Hygienekleidung, und vor allem deren Reinigung, aufzukommen hat. Pflicht bei der Hygienekleidung Ein Schlachtbetrieb hatte dem Kläger monatlich 10,23 von der Netto-vergütung für die Reinigung der Hy-gienekleidung einbehalten. Das BAG urteilte, dass dies unzulässig sei. Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der Lebensmittelhygiene-Verordnung müssen Betriebsinhaber die Pflicht zur Tragung von Hygienekleidung erfüllen. Diese gesetzliche Verpflichtung kann nicht auf die Arbeitnehmer übertragen werden. Die Kosten für die Reinigung der vorgeschriebenen Hygienekleidung sind keine Aufwendungen, die der Be-trieb im Interesse seiner Arbeitnehmer tätigt, sondern v. a. im Eigeninteresse. Eine Erstattung der insoweit durch den Betrieb verauslagten Kosten scheidet damit aus. Nicht entschieden hat das BAG, ob man derartige Regelungen wirksam verein-baren kann. Zudem beging der Arbeit-geber im vorliegenden Fall den Fehler, dass er eine zu kurz bemessene Verfall-klausel in den Arbeitsvertrag aufgenom-men hatte. Dementsprechend musste er für die vergangenen drei Jahre die ein-behaltenen Kosten nachbezahlen. Das Urteil dürft auch im Hinblick auf den Mindestlohn von Relevanz sein. Da das BAG ausdrücklich feststellte, dass die Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben im Interesse des Be-triebsinhabers erfolgt, wären diese Rei-nigungskosten nicht als gewährte Sach-leistung des Arbeitgebers zu bewerten und daher auch nicht auf den Mindest-lohn anrechenbar. Soweit eine Vereinba-rung hinsichtlich der Reinigungskosten getroffen wurde, wird diese jedenfalls nur unter Beachtung des Mindestlohns wirksam sein. www.protag-law.de Heiko Greulich (li.) & Christian Andorfer, Rechtsanwalts- societät protag Prof. Dr. Tuenger- thal, Andorfer, Greulich & Prochaska Allround-Schnellmischer VAS  Automatische Deckelbedienung  Trommel motorisch schwenkbar  Entleerungshöhe nach Ihren Erfordernissen  Bündig mit der Trommelwand abschlie-ßendes EasyClean Entleerventil  Automatische Beschickungs-möglichkeit  Zerhacker in Doppel-U-Form oder Messerkopf  Deckelabstreifer  Hygienedichtungen ohne Motor- oder Getriebedemontage auswech-selbar  Temperiereinrichtungen  Direktdampfinjektion  integrierte Vakuumpumpe  Dosiereinrichtungen  Kühleinrichtungen ANZEIGE Allround-High-Speed-Mixer VAS  Automatic lid operation  Electric tilting of the drum  Discharge heights to suit specific discharge requirements  EasyClean discharge outlet com- pletely flush with the drum wall  Automatic loading facility  Double U-Style chopper or knifehead  Lid scraper  Hygienic seals easily replaced from inside the drum without removing motor or gearbox  Temperature control capabilities  Live-steam injection  Integrated vacuum pump  Metering devices  Cooling facilities Glass GmbH & Co. KG  Frankfurter Weg 28  D-33106 Paderborn  Telefon: +49 (0) 5251 7799 1-0 Telefax: +49 (0) 5251 7799 1-77  E-Mail: info@Glass-Maschinen.de  Internet: www.Glass-Maschinen.de


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