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FH_02_2017

Fotos: Deutscher Fleischer-Verband, B&L-Archiv VOM SCHLACHTER, DER NICHT SCHLACHTEN DURFTE Am 1. August 2017 tritt eine Änderungs-VO über die Berufsausbildung zum Fleischer/-in vom 30.12.2016 (BGBl. I S. 37) in Kraft. Sie soll den Missstand beheben, dass die derzeitige Ausbildung auch mit der Wahlqualifikation Schlachten nicht als gleichwertig gegenüber dem Sachkundenachweis anerkannt wird. Vielmehr muss eine gesonderte zweitägige Schulung mit separater schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung absolviert und bestanden werden. Laut Kritikern könne dies die Berufsausbildung in der aktuellen Tierschutzdiskussion abwerten und das Fleischerhandwerk in eine negative Ecke drängen. Den Hintergrund dafür bilden die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie die Tierschutzschlachtverordnung, die zum 1.1.2013 in Kraft traten. Die Änderungs- VO soll sicherstellen, dass die zuständigen Behörden und Ministerien künftig einheitlich zur Auffassung kommen, dass die Berufsausbildung zum Fleischer/-in den neuen Vorgaben entspricht und die erforderliche Sachkunde umfasst; und zwar für:  Elektrobetäubung und Bolzenschuss sowie  die Tierkategorien Rind, Schwein, Schaf und Ziege. Dazu sind eine Reihe untergesetzlicher Regelungen nötig:  die Integration von Fragen aus dem zentralen Prüfungsfragenkatalog des Deutschen Fleischer-Verbandes in den schriftlichen Teil der Prüfung für alle Auszubildenden mit separater Ausweisung der erbrachten Leistung in diesem tierschutzrelevanten Abschnitt,  die Vorbereitung aller Auszubildenden an den Berufsschulen in Lernsituationen zum Schlachten,  das ausführliche Führen des Berichtshefts der Lehrlinge mit der Wahlqualifikation Schlachten dahingehend, dass tierschutzrelevante Inhalte aufgeschlüsselt nach Tierkategorie und Verfahren detailliert beschrieben werden,  im praktischen Teil der Prüfung eine detaillierte Bewertung – insbesondere der Aufgabe, die der Wahlqualifikationseinheit Schlachten zuzuordnen ist – die die erbrachten Leistungen im tierschutzrelevanten Bereich (betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten bzw. töten) auflistet,  das Fachgespräch, explizit zu tierschutzrelevanten Inhalten mit anschließender Dokumentation mit einer Ausweisung der maximal erreichbaren Punkte zu tierschutzrelevanten Themen sowie der in diesem Bereich tatsächlich erreichten Punkte,  ein Mitglied des Prüfungsausschusses, das mit der Bewertung der tierschutzrelevanten Themen befasst ist, mit Sachkundenachweis. ABSCHLIESSENDE PRÜFUNG Im Anschluss können der/die einzelne Geselle/-in bereits jetzt die Anerkennung der Gleichwertigkeit bei der jeweiligen zuständigen Behörde beantragen. Werden die genannten Voraussetzungen in den Gesellen- und Abschlussprüfungen regelmäßig erfüllt, prüft die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länder anhand von Dokumenten (Ausbildungsplänen, Prüfungsprotokollen etc.) exemplarisch, dass die Inhalte flächendeckend fachgerecht vermittelt und entsprechend der Vorgaben abgeprüft werden. Erst dann kann die Berufsausbildung zum Fleischer/-in von den jeweiligen zuständigen Behörden als gleichwertig anerkannt werden, ohne dass die einzelnen Niederschriften zu den individuellen Prüfungen vorzulegen sind. www.bibb.de  AUSBILDUNG


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