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FT_02_2016

Antrag für klare Regeln Verstärkt drängen vegetarische Produkte auf den Markt, die sich Schnitzel, Schinken, Wurst oder Filet nennen – das führt zu Kontroversen in der Branche. Einerseits gebe es dezidierte Vorschriften dazu, was z. B. als Schin-ken bezeichnet werden darf oder was in eine Kalbsleberwurst gehört. Andererseits würden diese Regeln bei vegetarischen Pro-dukten außer Kraft gesetzt, rügt der Deutsche Fleischer-Verband (DFV). Er fordert, dass vegetarische oder vegane Produkte ebenfalls klare Regeln einhalten müssen, um Täuschungen der Verbraucher zu vermeiden. Der DFV will einen Antrag bei der Lebensmittelbuchkommission stellen, die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ zu definieren. Den Satz „In die Wurst gehört Fleisch“ hält dagegen der Bundesverband der Fleischwarenindus-trie (BVDF) seit der Erbswurst für überholt. Nach dessen Auffassung ist das allgemeine Irreführungsverbot in vielen Fällen ausreichend, um Ver-brauchertäuschungen vorzubeugen. Für inakzeptabel werden allerdings Bezeichnungen angesehen, die auf eine bestimmte Tierart hinweisen, z. B. „Veggi-Rindersteak“. Dem hält der Vegetarierbund Deutschland entgegen, dass Verbraucher nicht durch diese Bezeichnungen getäuscht würden. Auch die Verbraucher-schutzminister der Länder beauftragten die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV), einen Vorschlag für eine Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ zu erarbeiten. Securikett Unter der Lupe Die Möglichkeit einer Lupenvergröße-rung bietet das Etikett der niederöster-reichischen Securikett Ulrich und Horn. Mit dem Einbau einer Lupe entspricht das Unternehmen einem vielfach geäu-ßerten Wunsch. Seit Jahren wird der zu kleine Druck wichtiger Informa-tionen, die von den Etiketten erwartet werden, nicht nur von Verbraucher-verbänden moniert, z. B. schier unle-serliche Mitteilungen über den Inhalt der Verpackungen oder die richtige Anwendung des Produkts. Aus den Verbraucherzentralen wurde außerdem bekannt, dass von den Produzenten etwa 60 % der Packungen mit zu klei-nen Schriftgrößen auf den Markt ge-bracht werden, die den Vorgaben nicht entsprechen. Bei Kontrollen im Handel waren sie bei jeder zweiten Packung zu klein ausgefallen. Prof. Dr. G. Grundke www.sekurikett.com Foto: Rügenwalder Mühle Branchenblick Kurz notiert 2/2016 15 Schl i t zr innen Kombir innen Eurosink ® durchdachte Produkte fachkundige Beratung 20 Jahre Erfahrung Punkte, die Kunden bei uns schätzen! Mitglied im Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. V. www.aschl-edelstahl.com D-70173 Stuttgart, Königstraße 26 Tel.: 0800 / 0087780-80 Fax: -81 ASCHL GmbH A- 4632 Pichl bei Wels, Geisensheim 6 Tel.: +43 (0) 7247 / 8778-0 Fax: -40 office@aschl-edelstahl.com www.aschl-edelstahl.com


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