serVICe & BedIenunG • AUSGEZEICHNET VERPACKT Informationen schaffen Vertrauen beim Kunden. So könnte beispielsweise ein Etikett mit allen Angaben aussehen. lagen anfällt, entsprechend hoch. Manche Betriebsinhaber sehen sich – insbesondere im Imbissund Partyservicebereich – kaum in der Lage, die Auszeichnung richtig zu erstellen. In ihren Augen wird das individuelle Kochen und Zubereiten stark eingegrenzt. Man muss genau aufpassen, mit was man die Soße oder den Salat zusätzlich abschmeckt. Kommt etwas hinzu, das nicht auf dem vorgefertigten Schild steht, kann das zu Problemen führen. In der Küche wird in bestimmten Bereichen gerne auf ConvenienceProdukte zurückgegriffen. Die von der Industrie zugelieferten Artikel sind hervorragend ausgezeichnet, und die Informationen des Etiketts können problemlos übernommen werden. Aber um Erfolg zu haben, muss man auch mit selbst hergestellter Spitzenqualität punkten. Aus diesem Grund muss man sich mit der Verordnung auseinandersetzen. Die Regeln gelten seit dem 13. Dezember 2014 und müssen umgesetzt werden. In vielen Fällen wird man schnell feststellen, dass die Dinge nicht so kompliziert sind, wie sie im ersten Augenblick erscheinen. Außerdem gelten zum Teil Übergangsfristen bis Ende 2016. Das bedeutet aber nicht, dass man die Verordnung ignorieren kann. Seit dem 13. Dezember 2014 müssen alle Verpackungen der LMIV entsprechen. Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass erkennbar sein muss, ob Lebensmittel Stoffe enthalten, die allergische Reaktionen oder UnverträglichkeiZusätzliche n Verpflichtende Angaben seit Mitte dezember 2014 sind folgende Bezeichnungen verpflichtend: • Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum • Bezeichnung des lebensmittels • Verzeichnis der Zutaten • Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die allergien und unverträglichkeiten auslösen • Menge bestimmter Zutaten oder klassen von Zutaten • nettofüllmenge des lebensmittels • gegebenenfalls besondere anweisungen für aufbewahrung und/oder anweisung für die Verwendung • name oder Firma und anschrift des unternehmens • gegebenenfalls ursprungsland oder Herkunftsort • Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden • nährwertdeklaration, das heißt: Brennwert und angaben zu sechs nährstoffen (Fett, gesättigte Fettsäuren, kohlenhydrate, Zucker, eiweiß, salz) ven und vorverpackten Lebensmitteln viele Fehler gemacht werden. Spätestens als Beanstandungen von den Ämtern auf die Verantwortlichen zukamen, erzeugte das Kosten. Oftmals mussten neue Etiketten gedruckt und die alten „eingestampft“ werden. Der in der Geschäftsleitung vom Deutschen Fleischerverband tätige Dr. Wolfgang Lutz ist Spezialist für Lebensmittelund Hygienerecht und rät den Betriebsinhabern dringend, sich beraten zu lassen, wenn es um die Etikettierung geht. Durch detaillierte Fachinformationen kann man vorbeugen und die Verordnung richtig umsetzen. Detaillierte Informationen Ohne Zweifel ist es sehr aufwändig, die detaillierten Angaben vollständig und richtig auf das Etikett zu bringen. Ein Großunternehmen, das riesige Umsätze mit einem bestimmten Produkt macht, kann sich die Fachkräfte leisten, die bei der Umsetzung der Verordnung helfen. Für kleinere Unternehmen, die auch viele hausgemachte individuelle Produkte verkauften, ist der prozentuale Kostenanteil, der für die Erstellung der richtigen Unterten auslösen können. Diese Art von Stoffen müssen im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden. Ebenso wie die bisher gültige Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) sieht auch die LMIV die Angabe von Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) beziehungsweise Verbrauchsdatum vor. Eine Neuerung der LMIV besteht darüber hinaus in der Pflicht zur Angabe des Einfrierdatums, wenn Fleisch, Fleischzubereitungen oder Fischereierzeugnisse eingefroren wurden. Neu ist ab dem 13. Dezember 2014 zudem die Pflicht zur Herkunftsinformation bei Angeboten von Frischfleischprodukten aus Schwein, Geflügel, Schaf oder Ziege. Bei diesen Erzeugnissen sind der Aufzuchtort und der Schlachtort der jeweiligen Tiere zu benennen. Ein Kotelett vom Schwein muss also ausweisen, dass das Nutztier beispielsweise in Holland aufgezogen und in Deutschland geschlachtet wurde. Darüber hinaus ist der Herkunftsort der sogenannten primären Zutat anzugeben, n Wo kommt es her? ob schwein, schaf, Ziege oder Geflügel: Wer Frischfleisch in Verkehr bringt, muss angaben zur Herkunft mitliefern. Wie das genau aussehen soll, regelt die durchführungsverordnung (eu) nr. 1337/2013. Im kern legt sie drei Pflichtangaben fest: aufgezogen in, geschlachtet in sowie die losnummer. die Verordnung gilt anders als die meisten Bestimmungen der lebensmittelinformationsverordnung ab dem 1. april 2015. 40 4/2015 · Fleisch-Marketing
Fleisch-Marketing_04_2015
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