Tabelle: Münchener Verein Versicherungsgruppe lichen Rente das Kapital als Einmalbetrag oder aufgeteilt in 30 % Einmalleistung und den Rest als lebenslange Monatsrente ausbezahlt haben möchte. Als kostenloser Familienschutz wird beim Tod des Arbeitnehmers vor Ren-tenbeginn wahlweise eine Rente oder eine Kapitalabfindung an die Hinterbliebenen aus-bezahlt. Wird bei dem Tod des Arbeitnehmers die Betriebsrente bereits bezogen, wird diese für die vertraglich vereinbarte Rentengarantie-zeit weiter ausgezahlt. Nachfolgende weitere Vorteile der „FleischerRente Bayern“ im Über-blick: Freie Entscheidung, wann der Vertrag fällig wird. Ab einem Alter von 62 Jahren kann jederzeit darauf zugriffen werden. Der Vertrag gehört dem Arbeitnehmer. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag einfach mitgenommen werden. Die Monatsbeiträge können jederzeit erhöht oder gesenkt werden. Mit dem RentenSchutzbrief kann bei Berufs-unfähigkeit die Fortsetzung der Beitragszah-lung abgesichert werden. Mit der zusätzlich vereinbarten PflegeOption verdoppelt sich die Rente im Pflegefall. Die „FleischerRente Bayern“ ist ein attraktives Vorsorgeinstrument, das sich flexibel den sich ändernden beruflichen und persönlichen Rah-menbedingungen anpasst. Die Leistung ist garantiert, die Gestaltung sehr flexibel. VORTEILE: ARBEITGEBER Arbeitgeber zeigen mit dem finanziellen An-teil für die „FleischerRente Bayern“ ihr soziales Engagement für ihre Mitarbeiter. Eine betriebliche Altersversorgung steht bei den finanziellen Anreizen an vorderer Stelle und ist somit ein ideales Instrument, um Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Der Münchener Verein als Partner übernimmt nahezu die komplette Information und Abwicklung dieser betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeber. Als bisher einziges Versicherungsunternehmen bietet der Münchener Verein einen zertifizierten Beratungsprozess in der betrieblichen Altersversorgung. Fazit: Die „FleischerRente Bayern“ schafft sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeit-nehmer eine Situation, von der beide Seiten profitieren. Damit die Rente nicht nur sicher, sondern auch in der Höhe ausreichend ist, schafft die FleischerRente Bayern ideale Voraus-setzungen. www.muenchener-verein.de Seit 13.12.2014 muss laut der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 bei allen losen Produkten und Gerichten, die zum sofortigen Verzehr angeboten werden, über die enthaltenen Allergene informiert werden. Unser Handbuch „Achtung Allergene“ klärt auf! Fachinformationen Wie gelingt eine übersichtliche Allergenkennzeichnung? Wie sieht ein allumfassendes Allergenmanagement im Betrieb aus? Welche Chancen bietet die neue Lebensmittelinformationsverordnung? Checklisten Tipps Umfangreiches Adressenverzeichnis: Welche Unternehmen bieten Unterstützung? Wer liefert was? Die wichtigsten Unternehmen auf einen Blick E-Paper: 16 €, Printausgabe: 18 € (inkl. MwSt) B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG Ridlerstr. 37 80339 München muc@blmedien.de www.gastroinfoportal.de Fotos: © Coloures-Pic - Fotolia.com; © Les Cunliffe - Fotolia.com ALTERSVORSORGE
FH_03_2016
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