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Räucherkammer stehen. Dabei darf zum Transport von Schwelluft, Räucherrauch, Umluft und Abluft keine zusätzliche Energie zugeführt werden. Zudem muss der Räucherrauch spätestens bei Austritt aus dem Raucherzeuger so verdünnt sein, dass das Verhältnis von Frischluft zu Schwelluft mindestens 20:1 beträgt. Letzteres trifft auch bei Kreislaufanlagen zu, bei denen der Rauch aus der Kammer/ Mischeinrichtung zurück zum Raucherzeuger geführt wird. Soweit Rauchkondensat in den Rohrleitungen nicht vermieden werden kann, muss dieses in einen geeigneten Sammelbehälter abgeführt werden. Rohrleitungen, in denen Rauchharzbildung nicht ausgeschlossen werden kann, müssen eine gefahrlose Reinigung ermöglichen. Dies wird z. B. durch entsprechend angebrachte Reinigungsrohrstutzen oder integrierte Reinigungsanlagen erreicht, wie sie die meisten Rauchanlagenhersteller anbieten. Bei begehbaren Räucherkammern müssen die Türen auch im verriegelten Zustand auch von innen leicht zu öffnen sein. Räucherkammern mit Türschwellen müssen mit Auffahrrampen ausgerüstet sein. Um ein Umkippen des Räucherwagens beim Überfahren der Rampe infolge von Gewichtsverlagerung zu vermeiden, darf die Steigung 1:8 nicht überschreiten. Zudem müssen Führungshilfen- oder Schienen vorhanden sein. Innenliegende Handgriffe an Wagen sind ebenfalls ein Muss. Räucherkammern, die betriebsmäßig begangen werden müssen und eine Tiefe von über 5 m aufweisen, müssen beleuchtet sein. Sie müssen zudem so beschaffen und der Aufstellungsort so gewählt sein, dass eine Brandgefahr durch Strahlungswärme unter Berücksichtigung der vom Hersteller angegebenen Sicherheitsabstände verhindert ist. Mit Ausnahme des Innenraums dürfen zugängliche Teile keine Temperaturen erreichen, die Verbrennungen bei Personen verursachen. BEDIENUNG DER ANLAGEN Vor der ersten Inbetriebnahme sind Räucheranlagen durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Dies gilt auch nach wesentlichen Umbauten sowie einem Austausch von Anlagenteilen verschiedener Hersteller. Eine Nachprüfung der Räucheranlagen muss in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens halbjährlich, wiederholt werden. Der Unternehmer hat für jede Räucheranlage unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung und Anlagenbeschreibung des Herstellers sowie der betriebsspezifischen PRODUKTION Gegebenheiten eine Betriebsanweisung zu erstellen. Darin sind auch Hinweise aufzunehmen, welche Maßnahmen bei Betriebsstörungen zu ergreifen sind. Prinzipiell dürfen Räucherkammern während des Betriebs nicht geöffnet werden – das betrifft nicht die Kammern, in denen Unterdruck herrscht. Bei auftretenden Undichtigkeiten in der Anlage, durch die  90 Jahre Innovation und Perfektion Setzen Sie neue Maßstäbe mit uns. 2/2014 45 PRODUKTIVITÄT UND BESTER GESCHMACK FÜR DAS HANDWERK. Leading in smoking technologies FESS_110661_Broschuere-Handwerk-Kleingewerbe_DE_DRUCK.indd 1 12.10.12 13:32 FESSMANN GmbH und Co KG Herzog-Philipp-Str. 39, 71364 Winnenden Telefon 07195 701-0, Fax 07195 701-105 info@fessmann.de, www.fessmann.de Leading in Smoking Technologies Anzeige Juniorpage.indd 1 05.02.14 09:19


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