Abgabemengen 2020 leicht gestiegen
Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland 2020 leicht gestiegen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden insgesamt 701 Tonnen Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben – 31 Tonnen (t) mehr als im Vorjahr (plus 4,6 %).
Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, betrug der Rückgang der abgegebenen Antibiotika 59 %. Die Abgabemenge der für die Therapie beim Menschen besonders wichtigen Fluorchinolone stieg in 2020 leicht an. Die Polypeptidantibiotika (Colistin) erreichten ihren bisher niedrigsten Wert seit 2011.
Penicilline führen mit großem Abstand
Die größten Mengen fanden sich wie in den Vorjahren bei den Penicillinen (278 t) und Tetrazyklinen (148 t). Es folgten Sulfonamide (65 t), Makrolide (61 t) und Polypeptidantibiotika mit 60 t. Die Menge der abgegebenen Fluorchinolone stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 t (6,7 %). Trotz dieses leichten Anstiegs lag sie deutlich unter dem Anfangswert aus dem Jahr 2011 (-22 %).
Einen Rückgang gab es im Vergleich zum Vorjahr dagegen bei den Polypeptidantibiotika (-9,2 %). Auch sie gehören wie die Cephalosporine der 3. und 4. Generation, die Fluorchinolone und die Makrolide zu den Wirkstoffen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft wurden.
Wirkstoffe sind einzelnen Tierarten (noch) nicht zuzuordnen
Insgesamt war zwischen 2011 und 2020 ein Rückgang um 2,2 t (-63,4 %) bei den Cephalosporinen der 3. und 4. Generation sowie um 67 t (53 %) bei den Polypeptidantibiotika zu verzeichnen. Bei den Makroliden gab es 2020 einen Anstieg um 3,7 t (6,4 %) im Vergleich zum Vorjahr, jedoch eine Gesamtreduktion über den Erfassungszeitraum um 112 t (64,9%).
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist. Dies wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung ((EU) 2019/6) möglich werden. In Artikel 57 wird die Erfassung der Abgabe- und Verbrauchsmengen von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen, die bei Tieren angewendet werden, vorgeschrieben. Gemäß Art. 57 (5) der VO (EU) 2019/6 müssen die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) ab 2023 erfasst werden, weitere Tierarten werden ab 2027 folgen.