Die Westfleisch SCE hat mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht unter anderem Netto-Einmalzahlungen in Höhe von 500 Euro sowie Tarifentgelterhöhungen zum 1. Oktober 2023, zum 1. April 2024 sowie zum 1. Oktober 2024 vor. Für die Beschäftigten ergibt sich dadurch ein finanzielles Plus, das je nach Lohngruppe die Inflationsrate mehr als ausgleicht.
Richtige Balance
„Beide Seiten haben Zugeständnisse gemacht, um die richtige Balance zu halten“, erklärt Carsten Schruck, CFO und Personalvorstand der Westfleisch SCE. Auf der einen Seite stünden die finanziellen Belastungen der Beschäftigten infolge stark gestiegener Lebenshaltungskosten. Auf der anderen Seite müsse die Genossenschaft aber aufgrund der wirtschaftlich äußerst schwierigen Branchensituation eine hohe unternehmerische Vorsicht wahren.
Verlässliche Partnerschaft
Mit dem Tarifabschluss – Laufzeit bis zum 31. März 2025 – setzt Westfleisch die langjährige Tarifpartnerschaft mit der NGG weiter fort. „Wir freuen uns, dass Westfleisch auch in Zukunft eines der Unternehmen der Fleischbranche ist, das auf eine verlässliche Tarifpartnerschaft setzt“, betont Thomas Bernhard, Verhandlungsführer und zuständiger Referatsleiter für die Fleischwirtschaft bei der NGG.
Strategische Investitionen
Das Unternehmen plant in den kommenden Jahren eine ganze Reihe von strategischen Investitionen. Mit diesen will der Fleischvermarkter im sich beschleunigenden Strukturwandel der Fleischindustrie weitere Marktanteile hinzugewinnen. Im Fokus stehen dabei vor allem zwei Bereiche: So will das Unternehmen die eigenen Schlacht- und Zerlegebetriebe für die sich weiter verändernden Anforderungen rüsten. Gleiches gilt für den Bereich der Weiterverarbeitung, in dem man Wachstumsambitionen hat. „Hier werden wir ebenfalls zielgerichtet investieren, um die uns bietenden Marktchancen bestmöglich zu nutzen“, erklärt Carsten Schruck und ergänzt. „Mit der neuen langfristigen Finanzierung sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Genossenschaft ab.“