x
Lebensmitteln

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Datum: 29.08.2022Quelle: Dehoga Bayern | Bild: Nirots/Colourbox.de | Ort: München

Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch); diese werden stufenweise eingeführt.

Der Dehoga Bayern hat die wichtigsten Informationen für die Gastronomie-Branche zusammengefasst. Denn die Neuerungen betreffen Lebensmittelunternehmen – also alle Unternehmen, die an der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeiten ausführen – und darunter fallen auch Restaurants, Betriebsrestaurants, Großküchen und ähnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung.

Was ändert sich bei der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln?

  • Bisherige/aktuelle Regelung: Sind die Informationen elektronisch verfügbar, sind sie elektronisch zu übermitteln.
  • Zum 1. September 2022: Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können; Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, soweit unbillige Härte für das Lebensmittelunternehmen und mit Gesundheitsschutz vereinbar.
  • Zum 31. Dezember 2022: Informationen müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format eingereicht werden.

Hieraus folgt, dass zukünftig eine Übermittlung der geforderten Informationen zur Rückverfolgbarkeit nicht mehr in Papierform vorgenommen werden kann.

Im Downlaod-Bereich des Dehoga Bayern finden Sie dazu das Merkblatt zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.

Marco Theimer / Fleischnet

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

120 kleine Forscher Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause entdeckten rund 120 Kinder ihm Rahmen eines Ferienbetreuungsprogramm am Firmenstammsitz von Multivac die groß...
Kampagne Gläserner Globus Vion und Erzeugergemeinschaft Südbayern für Transparenz Von welchen landwirtschaftlichen Betrieben kommen die Schweine und Rinder? Wer sind die Bauer...
Artikel mit Bildern drucken Artikel ohne Bilder drucken

Newsletter

Immer die aktuellsten Informationen. Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an.
Zum Datenschutz

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von t748c5bc4.emailsys1a.net zu laden.

Inhalt laden