Einkaufsentscheider in Sachen Fleisch informierten sich in der Premium Beefbar von Edeka Zurheide in Düsseldorf über Bayerisches Rindfleisch g.g.A. mit EU-Herkunftsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen die von der Europäischen Kommission verliehenen Herkunftssiegel mit besonderem Augenmerk auf den Merkmalen des mit der „geschützten geografischen Angabe“ ausgezeichneten Traditionsprodukts Bayerisches Rindfleisch. Die Herkunftssiegel würdigen die besondere Qualität regionaler Produkte, stärken Landwirte, Hersteller und den Handel und bewahren die Erzeuger vor Nachahmung.
Rinderrücken zerlegt
Projektkoordinator Dr. Tim Schäfer leitete gemeinsam mit Diplom Fleischsommelier und Fleischermeister Niklas Krienen durch den Abend. Die Branchenexperten erfuhren dabei alles Wissenswerte über das geschützte Rindfleisch aus Bayern: Nur traditionelle bayerische Rinderrassen, die von Geburt an in der geschützten Region gehalten, aufgezogen und bis zur Schlachtung nicht länger als drei Stunden transportiert wurden, dürfen als Bayerisches Rindfleisch g.g.A. deklariert werden. Nach dem informativen Beginn sorgte Niklas Krienen dann für großes Interesse bei den Branchenexperten, als er verschiedenste Cuts aus einem Rinderrücken zerlegte und dabei erläuterte, welche Teilstücke für den Endverbraucher besonders interessant sein könnten.
Gaumen verwöhnt
Den genussvollen Abschluss der Veranstaltung machte eine Verkostung des geschützten Traditionsproduktes in der Premium Beefbar von Edeka Zurheide, bei der sich die Teilnehmer auch von der geschmacklichen Qualität von Bayerischem Rindfleisch g.g.A. überzeugen konnten. „Es ist wichtig, dass Fleischeinkäufer über den Herkunftsschutz der EU und die Besonderheiten von Bayerischem Rindfleisch g.g.A. informiert werden, damit dieses Wissen auch an den Endverbraucher weitergegeben wird. Die Premium Beefbar von Edeka Zurheide in Düsseldorf hat uns dafür den idealen Rahmen geboten“, so Projektkoordinator Dr. Tim Schäfer.
Im Profil: Über Bayerisches Rindfleisch g.g.A.: Bayerisches Rindfleisch ist seit 2011 mit dem Herkunftszeichen „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.), das von der Europäischen Kommission vergeben wird, gekennzeichnet. Nur Tiere, die von Geburt an in Bayern gehalten, aufgezogen, gemästet und bis zur Schlachtung nicht länger als drei Stunden transportiert wurden, dürfen als Bayerisches Rindfleisch g.g.A. deklariert werden.