Das Unternehmen Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG dürfte, nach den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Berichten und Gutachten, seiner Verantwortung als Lebensmittelunternehmen nicht vollumfänglich nachgekommen sein. Zu dieser Einschätzung kommt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Bild o. re.) nimmt zum Listerien-Skandal wie folgt Stellung: „Im Fall Wilke Wurstwaren stellen sich derzeit noch viele Fragen, die beantwortet werden müssen, um Wiederholungen zu vermeiden. Gemeinsam mit der zuständigen Kreisverwaltung, dem Regierungspräsidium Kassel und der Task-Force Lebensmittelsicherheit beim Regierungspräsidium Darmstadt werden wir den vorliegenden Fall analysieren und die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Um vergleichbare Fälle in Zukunft möglichst verhindern zu können, werden wir unter anderem die Fachaufsicht bei der Lebensmittelüberwachung stärken. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits im Landtag eingebracht.“
Wie mehrfach im Listerien-Skandal gefordert, wurde nun erstmals von dem Ministerium eine Markenliste veröffentlicht, unter deren Namen Wilke-Produkte in den Handel gekommen sind.
Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen sind alle Eigenmarken von Wilke mit dem Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG“, ebenso folgende Marken und Handelsnamen, sofern sie das Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ tragen, betroffen:
• Haus am Eichfeld
• Metro Chef
• Service Bund „Servisa“
• CASA
• Pickosta
• Sander Gourmet
• Rohloff Manufaktur
• Schnittpunkt
• Korbach
• ARO
• Findt
• Domino
• Wilke
Wie sollten Verbraucher vorgehen, wenn sie Fleisch oder Wurst unverpackt an einer Theke gekauft haben?
Viele Wilke-Produkte seien an Wursttheken in Supermärkten verkauft worden. Die Kunden werden nun sicherheitshalber gebeten, im Zweifelsfall bei den jeweiligen Verkaufsstellen nachzufragen, ob dort Produkte von Wilke verkauft wurden.
Warum wurde keine komplette Lieferkette der Produkte von Wilke veröffentlicht?
Die Kundenliste habe Wilke am 2. Oktober 2019 vorgelegt. Sie enthalte nur die direkten Kunden der Firma, bei denen es sich überwiegend um Wiederverkäufer handle. Sie seien noch am gleichen Tag allen zuständigen Behörden über das Schnellwarnsystem zur Verfügung gestellt worden und für die Behörden seither Grundlage für die Rücknahmeüberwachung. Die Kundenliste beinhalte keine Einzelhandelsverkaufsstellen.
In welchen Einzelhandelsverkaufsstellen Produkte der Firma Wilke angeboten worden sind, sei nach Aussagen der Firma nicht bekannt. Da in der Regel mehrere Vertriebsstufen bis zum Einzelhandel zwischengeschaltet sind, sei dies keine Besonderheit, sondern bei allen Herstellungsbetrieben der Fall, die den Großhandel beliefern. Eine Liste der Produkte der Firma Wilke liege dem Landkreis seit dem heutigen Montag, 7. Oktober, vor, werde momentan geprüft und soll anschließend auf www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht werden.
Wegen Wurstwaren von Wilke, die mit Listerien verseucht waren, ist es nach Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts zu zwei Todesfällen gekommen. 37 Betroffene seien erkrankt. Das Unternehmen wurde deswegen am 2. Oktober geschlossen und hat inzwischen ein vorläufiges Insolvenzverfahren beantragt.