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Listerien: Salami-Taktik, Wilke vor Insolvenz

Datum: 04.10.2019Quelle: foodwatch | chb | Colourbox.de | Ort: Kassel

Listerien-Skandal in Hessen: foodwatch kritisiert Informationspolitik von Landkreis und Wurstproduzent Wilke. Letzterer hat inzwischen ein vorläufiges Insolvenzverfahren beantragt.

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und dem Wurstproduzenten Wilke schwere Versäumnisse bei der Informationspolitik im Zusammenhang mit dem Rückruf potenziell keimbelasteter Wurst vorgeworfen. Es sei inakzeptabel, dass noch immer keinerlei Angaben zu den Verkaufsstellen der zurückgerufenen Produkte gemacht wurden. Auch gebe es bislang keine Liste der betroffenen Produkte.

Den offiziellen Rückrufangaben zufolge seien Wilke-Produkte auch als lose Ware in Wursttheken verkauft worden. Zudem habe Wilke offenbar auch für Handelsmarken produziert. Das Personal in einem Berliner Metro-Markt habe foodwatch bestätigt, dass Wilke auch der Hersteller einiger Produkte sei, die der Großhändler unter seiner Eigenmarke Aro vertreibt. Unklar sei, ob auch andere, von Wilke selbst vertriebene Marken betroffen sind.

Verbraucher können Herkunft nicht nachvollziehen

Aus Sicht von foodwatch reicht es daher nicht aus, ausschließlich Wilke als Hersteller der zurückgerufenen Produkte sowie das Identitätskennzeichen zu benennen. Die Verbraucher könnten die Herkunft der Produkte nicht sicher nachvollziehen. Zwei Todesfälle sind nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts direkt auf Listerien in Produkten von Wilke zurückzuführen, darüber hinaus gehen die Behörden von 37 Erkrankungsfällen aus.

„Die Behörden müssen alles dafür tun, um die Menschen rechtzeitig vor dem Verzehr potenziell gefährlicher Lebensmittel zu warnen – genau das haben der Landkreis und das Unternehmen versäumt. Die Menschen werden im Stich gelassen. Auch wenn es um Salami geht, eine Salami-Taktik bei der öffentlichen Information ist hier völlig fehl am Platz”, kritisierte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker (Bild o. re.). „Alle bekannten Verkaufsstellen und die Namen der betroffenen Produkte auch von Handelsmarken müssen unverzüglich öffentlich genannt werden.“

foodwatch rief die Handelsunternehmen dazu auf, bekannt zu geben, ob sie Wilke-Produkte unter eigenen Marken verkauft haben. Der zuständige Landkreis müsse zudem transparent machen, ob und wann die Verkaufs- und Ausgabestellen von Wilke-Produkten direkt kontaktiert worden sind.

Versäumnisse über Versäumnisse

Die Verbraucherorganisation kritisierte darüber hinaus weitere Versäumnisse in der Information über den Rückruf:
• Auf der Internetseite von Wilke seien bislang keinerlei Information über den Rückruf und die Verzehrwarnung zu finden.
• Die offizielle Rückrufinformation sei erst deutlich nach der Betriebsschließung auf dem offiziellen Behördenportal lebensmittelwarnung.de verbreitet worden. Dadurch sei unnötig Zeit verloren gegangen, in der Menschen vor dem Verzehr hätten gewarnt werden können.
• Es gebe keine Verzehrwarnung und Rückrufinformation zu den Wilke-Produkten auf der facebook-Seite des Landratsamtes, auch dessen Internetseite biete nur mangelhafte und teilweise irreführende Informationen.

Das Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frauenberg ist nach Auffassung der Verbraucherorganisation „eklatant unterbesetzt“. 2018 habe es gerade einmal 3,15 Stellen für Lebensmittelkontrolleure für annähernd 3.000 zu kontrollierende Betriebe gegeben. 2018 habe der Landkreis nur etwa die Hälfte der vorgeschriebenen planmäßigen Betriebskontrollen durchgeführt. “Das ist politisches Versagen – ob dies auch im Fall Wilke eine Rolle gespielt hat, wird zu prüfen sein”, so foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker.

Vorstufe zur Insolvenz beantragt

Zwei Tage nach der Schließung des Betriebs hat die Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH aus Twistetal-Berndorf am heutigen Freitag, 4. Oktober, die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beantragt. Auf diesem Weg wird überprüft, ob für das Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitern die Voraussetzungen zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Christian Blümel

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