Aufrufe zur Nutzung von Desinfektionsspray beim Einkaufen „unverantwortliche Panikmache“
Nach aktuellen Erkenntnissen der wissenschaftlichen Institutionen, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist es nicht belegt, dass Sars-CoV-2-kontaminierte Lebensmittel oder Verpackungen ein Infektionsrisiko und einen Übertragungsweg zur Ausbreitung von Covid-19 darstellen. Aus diesem Grund besteht dem Lebensmittelverband Deutschland zufolge keine Veranlassung, Lebensmittelverpackungen nach dem Einkauf zu desinfizieren.
Medienberichte, die Verbraucher/innen dazu anregen, mit Desinfektionsspray einkaufen zu gehen oder dieses zu Hause zu verwenden, seien „unverantwortliche Panikmache“. Und das „gerade Zeiten, in denen die Menschen ohnehin durch die Gesamtsituation verunsichert sind“, so der Verband.
Übertragungen über Einkaufswagen oder Verpackungen nur „theoretisch denkbar“
Dr. Sieglinde Stähle von der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erklärt: „Der entscheidende Übertragungsweg der Coronaviren ist die Tröpfcheninfektion. Dabei werden die Viren in infektiösen Mengen von infizierten Menschen durch Husten oder Niesen als Tröpfchen in die Luft abgegeben und anschließend von anderen Menschen eingeatmet. So gelangen sie in die Schleimhäute der oberen Atemwege.“
Übertragungen über Oberflächen von Einkaufswagen oder Lebensmittelverpackungen, die kurz zuvor mit Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person kontaminiert wurden, seien „als Schmierinfektionen zwar theoretisch denkbar“. Aber dann, so die Wissenschaftlerin, müsste man sich nach Kontakt mit diesen Oberflächen umgehend mit den Händen in den Mund oder in die Augen fassen. Denn Coronaviren haben eine geringe Stabilität, wenn sie keinen lebenden Wirt haben.
Nicht ins Gesicht fassen, Lebensmittel und Hände waschen
Da infizierte Personen ja in Quarantäne seien, und weder beschäftigt würden noch einkaufen dürften, sei das theoretische Szenario eines solchen Übertragungswegs „eher unwahrscheinlich“. „Wer sich an die allgemeinen Hygieneregeln des Alltags hält, sich während des Einkaufens nicht ins Gesicht und schon gar nicht an den Mund fasst und sich zu Hause gründlich die Hände wäscht, hat einen ausreichenden Infektionsschutz“, rät Dr. Stähle. Lebensmittel, die nicht verpackt sind, wie Obst und Gemüse, sollten ohnehin generell vor dem Verzehr gewaschen bzw. geschält werden.
Verband bietet Ratgeber zum Download
Der Lebensmittelverband Deutschland hat aktuell eine Argumentationshilfe erstellt. Diese soll Lebensmittelunternehmen und Gesundheitsbehörden in einer einheitlichen Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung der Lebensmittelsicherheit in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützen. Das Papier „Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz – Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away“ (hier im Download) zeigt die für den Erhalt der Lebensmittelhygiene und -sicherheit notwendigen Rahmenbedingungen auf, ergänzt um den Blick auf Arbeits- und Kundenschutzmaßnahmen. Es wurde vom Lebensmittelverband in Kooperation mit den Fachverbänden der Branche entwickelt.