x
erkel Kastration Isofluran

Landwirte dürfen Ferkel betäuben

Datum: 04.07.2019Quelle: Deutscher Bundestag | Colourbox.de Ort: Berlin

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019, einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Danach dürfen sachkundige Personen Ferkel vor der Kastration mit Isofluran betäuben.

CDU/CSU und SPD stimmten dafür, Die Linke lehnte die Verordnung ab, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken, den neben den Antragstellern nur noch die Grünen unterstützten.

Betäubung mit Isofluran bei der Kastration

Um den Tierarztvorbehalt für die Verwendung von Isofluran für die Narkose bei der Ferkelkastration aufzuheben und durch Landwirte oder sachkundige Personen zu ermöglichen, hatte die Bundesregierung die Sachkundeverordnung zur Ferkelbetäubung vorgelegt.

Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen sei die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration für die Mehrzahl der Betriebe nur möglich, sofern sie vom Landwirt selbst oder von anderen sachkundigen Personen angewendet werden kann, heißt es darin. Auch praktisch stünden nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, um die Narkose mit Isofluran flächendeckend zu gewährleisten.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Die Linke wollte die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auffordern, eine Informationsoffensive zu starten, um in der Schweinehaltung, beim Schweinehandel und bei der Schweinevermarktung sowie bei Schlachtbetrieben, Verarbeitern, im Lebensmitteleinzelhandel und bei Verbrauchern auf einen Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration spätestens zum 1. Januar 2021 hinzuwirken. Zudem sollte die Regierung jeweils zum Jahresende einen Fortschrittsbericht mit entsprechenden Nachweisen vorlegen.

Abweichend von bisherigen Verordnungen im Tierschutzgesetzes darf auch eine andere Person als ein Tierarzt eine Betäubung bei der Kastration eines Ferkels durchführen, sofern sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten gültigen Nachweis über ihre Sachkunde verfügt und die weiteren Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllt sind.

So soll das Verfahren in Zukunft aussehen:

Vor der Narkose muss die sachkundige Person das Ferkel untersuchen und ihm ein Tierarzneimittel verabreichen. Letzteres soll Schmerzen durch den Eingriff lindern. Die Durchführung der Betäubung hat nach Anweisung des behandelnden Tierarztes unter Beachtung der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers für das jeweilige Narkosegerät zu erfolgen. Die sachkundige Person muss sich außerdem davon überzeugen, dass sich das Ferkel während der Kastration in einem ausreichend tiefen Narkosestadium befindet.

Die Durchführung der Kastration muss

• unter hygienischen Bedingungen
• mit einer geeigneten chirurgischen Methode und
• geeigneten Instrumenten erfolgen.

Insbesondere darf die Kastration nicht durch Herausreißen der Hoden durchgeführt werden. Im Anschluss an die Kastration kümmert sich die sachkundige Person um geeignete Maßnahmen zur Nachsorge.

Christian Blümel / Fleischnet

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Artikel mit Bildern drucken Artikel ohne Bilder drucken

Newsletter

Immer die aktuellsten Informationen. Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an.
Zum Datenschutz

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von t748c5bc4.emailsys1a.net zu laden.

Inhalt laden