20.000 Euro sind für die Anfang Juni vom Hochwasser betroffenen Betriebe in Bayern zusammengekommen. Der Landesinnungsverband richtet ein großes Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender aus dem gesamten Bundesgebiet – egal ob Verbände, Innungen, Betriebe oder Einzelpersonen. Am Donnerstag, 4. Juli 2024, übergab Geschäftsführer Lars Bubnick die Spendenschecks an vier betroffene Metzgereien: Metzgerei Reiber (Babenhausen), Metzgerei Bemmerl (Hawangen) sowie Hotel-Restaurant-Metzgerei Diem (Deisenhausen) und Metzgerei Bader (Krumbach). „Wir hoffen, dass wir damit ein bisschen zur Behebung der Schäden beitragen können. Das Metzgerhandwerk hält zusammen. Nochmal Danke an alle, die die Aktion unterstützt haben!“, hieß es am vergangenen Freitag im wöchentlich erscheinenden Info-Newsletter „Das Metzgerhandwerk“.
Unbürokratische, schnelle Hilfe
Unmittelbar direkt nach der Hochwasser-Katastrophe im bayerischen Schwaben, dem Allgäu und entlang der Donau und ihren Nebenflüssen und -bächen, riefen der Fleischerverband Bayern und der Deutsche Fleischer-Verband eine entsprechende Spendenaktion ins Leben (5. Juni 2024). Diese wurde auch über die Social Media-Kanäle bekanntgemacht. Auf dem Spendenkonto „Hochwasserhilfe Metzgerhandwerk“ gingen in den vergangenen Wochen zahlreiche Beträge ein.
Staatsregierung reagierte prompt
Infolge der Hochwasser-Katastrophe verdoppelte die bayerische Staatsregierung die Hochwasserhilfe für Betroffene von 100 Mio. auf 200 Mio. Euro. Darin heißt es:
– Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt.
– Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen.
– Bei nicht versicherbaren Schäden wird die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
– Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung. Die Bearbeitung bei einem Firmensitz in Oberbayern erfolgt durch die Regierung von Oberbayern.
– Unternehmen, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung. Die Hilfeleistungen belaufen sich je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten dabei auf bis zu max. 100 %.