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Fünf Millionen für Handwerksbetriebe

Datum: 19.05.2022Quelle: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk | Ort: München/Augsburg | Colourbox.de/Kzenon |

Mega-Fördertopf für das bayerische Metzgerhandwerk

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag, 17. Mail 2022, beschlossen, kleine handwerkliche Betriebe bei den Fleischhygienegebühren finanziell zu entlasten. Ab 2023 soll es eine Vereinheitlichung der Gebühren geben. Vorgesehen ist ein Fördertopf von bis zu fünf Millionen Euro jährlich. Nach Angaben von Lars Bubnick (kl. Bild o.), Geschäftsführer des Landesinnungsverbands für das bayerische Fleischerhandwerk, ist das „der größte Fördertopf, den das Metzgerhandwerk je für sich allein erhalten hat“.

Seit Jahren habe das Metzgerhandwerk Bayern gemeinsam mit vielen Partnern und Unterstützern für die Entlastung handwerklicher Metzgereien bei den Fleischhygienegebühren gekämpft. Nach dem Ausbruch von Corona bei Tönnies im Jahr 2020 haben man das Thema nochmals intensiviert. Denn damals sei die Bereitschaft, die kleinen ländlichen Strukturen zu stützen, „so groß wie nie zuvor“ gewesen.

Neue Hygienegebühren greifen ab 2023

„Unzählige Gespräche, Briefe, Telefonate und E-Mails später zahlt sich unsere Hartnäckigkeit aus“, feiert Lars Bubnick nun den Erfolg auf politischer Ebene und ergänzt: „Wir sind sehr stolz, dass wir in einer Zeit, in der alle Gebühren und Kosten eher erhöht werden, jetzt diesen wichtigen Erfolg verkünden dürfen.“

Ab 2023 sollen die reduzierten Fleischhygienegebühren für kleine handwerkliche Betriebe greifen. Aktuell seien die Gebühren pro Tier in diesen kleinen Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachthöfen. Zudem variierten diese in ihrer Höhe zwischen den Landkreisen. Gerade bei Rindern seien die Gebührenunterschiede sehr gravierend. So zahle ein Betrieb etwa für die Untersuchung rund 15 Euro, in einem anderen Landkreis 41 Euro pro Tier. Bei Schweinen sei die Differenz zwar etwas geringer, betrage aber immer noch über 15 Euro pro Tier.

Entlastung für rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe

Die genauen Modalitäten für die Vereinheitlichung sollen in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet werden. Ziel sei es, dass alle Betriebe, die im Jahr weniger als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) schlachten, bayernweit die gleichen und vor allem niedrigere Fleischhygienegebühren zahlen. Bis zu 5 Millionen Euro pro Jahr stelle die Staatsregierung dafür zur Verfügung.

Die Staatsregierung wolle kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten und so die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Bayern konsequent stärken. Von den geplanten Verbesserungen sollen rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe bayernweit profitieren, was in etwa 95 Prozent aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspreche. „Das ist auch ein Schub für den gesamten ländlichen Raum“, prognostiziert Lars Bubnick, „wir freuen uns sehr, dass dieser Erfolg gemeinsam mit vielen Mitstreitern gelungen ist.“

Christian Blümel / Fleischnet

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