„Mehr an Tierwohl“: Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Anschaffung von Narkosegeräten mit 20 Millionen Euro, Förderrichtlinie tritt in Kraft.
Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Und zwar bei voller Schmerzausschaltung, nicht nur Linderung. Dabei ist die chirurgische Kastration eines der möglichen Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass kein Fleisch in den Handel kommt, das einen unangenehmen Geruch aufweist.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU), hat dazu die „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen“ (FerkBetSachkV) erlassen. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), „damit das Mehr an Tierwohl ab Beginn des kommenden Jahres auch wirklich gesichert ist“. Die Verordnung soll es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen ermöglichen, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die notwenige Sachkunde sowohl theoretisch als auch praktisch nachgewiesen wird.
Mittel für Ferkelkastration ab sofort zu beantragen
Zudem unterstützt das Ministerium die Landwirte mit der „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose)“. Für 2020 stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung richtliniengetreuer Geräte finanziell zu fördern. Die Landwirte können diese Hilfe ab sofort beantragen.
Derzeit stehen drei Methoden, mit denen die betäubungslose Ferkelkastration vermieden werden kann, zur Verfügung: Betäubung mit Isofluran bei der Kastration, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch. Die Bundeslandwirtschaftsministerin fordert Tierhalter, Fleischverarbeiter und Handel auf, diese Möglichkeiten auch zu nutzen.
Das sieht die Verordnung (FerkBetSachkV) konkret vor
Um den Sachkundenachweis zu erlangen, müssen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- erforderliche Zuverlässigkeit
- einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln
Zudem sieht die Verordnung folgende Voraussetzungen zur Erlangung des Nachweises vor
- einen theoretischen Lehrgang
- eine theoretische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang
- eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes im Anschluss an den theoretischen Teil
- eine praktische Prüfung im Anschluss an die Praxisphase
Weitere Informationen zur „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose)“
- Die Richtlinie tritt am 31. Januar 2020 in Kraft.
- Gefördert werden nur Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung von bis zu 60 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben gewährt (Beihilfeintensität).
- Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt.
Anträge online oder per Post möglich
Landwirtschaftliche Betriebe können noch bis zum 1. Juli 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fördermittel beantragen. Anträge können online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden. Formulare und Informationen gibt es hier.