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Aichinger

EU-Richtlinien für Kühlgeräte

Datum: 16.02.2021Quelle: Aichinger GmbH | Fotos: Aichinger Ort: Wendelstein

Als Hersteller nachhaltiger Kühltheken und -möbel begrüßt Aichinger die Einführung der neuen EU-Richtlinien zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung ausdrücklich.

Zum 1. März 2021 gelten umfangreiche Richtlinien der EU für die Herstellung und den Verkauf von gewerblich genutzten Kühllagerschränken, Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion und Verkaufskühlmöbeln. „Diese Richtlinien schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit für den Kunden. Zudem werden die Anstrengungen aller Hersteller forciert, möglichst energieeffiziente Kühlgeräte zu entwickeln und herzustellen. Wir messen seit 2010 unter Echtbedingungen in unserem zertifizierten Prüflabor AiMA den Energieverbrauch und andere relevante Parameter. Zudem ist seit 2013 der Energieverbrauch unserer meistverkauften Kühltheke Sirius®3 in Echtzeit und online sichtbar“, betont Geschäftsführer Dr. Oliver Blank.

Verbrauchsdaten online live

AichingerDer Multispezialist für Theken, Kühlmöbel und Shop-Design begann frühzeitig mit der Umsetzung der EU-Richtlinien in Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, After Sales und Service und ist auf die Einführung vorbereitet. Ab 1. März 2021 werden nur noch Produkte angeboten, verkauft und ausgeliefert, die den neuen EU-Richtlinien entsprechen.

Auf www.sirius3.de können die Verbrauchsdaten einer Sirius®3-Theke in Betrieb live abgerufen und über größere Zeiträume nachverfolgt werden. So schafft das Unternehmen Transparenz beim Energieverbrauch und unterstreicht den Qualitätsanspruch. Das Unternehmen betrachtet neben der Energieeffizienz weitere Faktoren bei den Total Life Cycle Costs. Die Qualität der verwendeten Materialien beeinflusst die Nutzungsdauer erheblich. So sind die Verdampfer vor Korrosion geschützt und die Aluminiumlamellen des Verdampfers stabil und in hoher Materialqualität ausgeführt. Die Ventilatoren zeichnen sich laut Unternehmen durch eine Nutzungsdauer von 75.000 Stunden, einen Energieverbrauch von 1,7 W, langzeitstabile Lager sowie die Feuchteschutzklassifizierung IP 68 aus.

Hintergrund: Neue EU-Richtlinien

Ziel der Richtlinien zu Ökodesign (EU) 2019/2024 und Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2019/2018 ist es, die Energieeffizienz von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion zu verbessern und einen Beitrag zur Klimaneutralität in der EU zu leisten. Damit gehen Pflichten des Lieferanten und dessen Händler an die Dokumentation und Kennzeichnung von Geräten einher.
Die Veränderungen gelten für die Richtlinien zur umweltgerechten Gestaltung, die Energieverbrauchskennzeichnung sowie dem Ökodesign von gewerblichen Kühllagerschränken und Kühlgeräten. Den Rahmen für die Kennzeichnung und Bereitstellung einheitlicher Informationen regelt die Verordnung (EU) 2017/1369. Zudem werden in der EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labeling) alle energieverbrauchsrelevanten Produkte registriert. Dort sind Infos zu Produkten, die Energieverbrauchskennzeichnungen und Produktdatenblätter dargestellt.

Marco Theimer / Fleischnet

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