EU notifiziert Gesetz zur Tierwohlkennzeichnung: Julia Klöckner sieht entscheidenden Schritt für mehr Tierwohl und Transparenz.
Mit Ende einer dreimonatigen Stillhaltefrist ist die Notifizierung des Entwurfs für ein Tierwohlkennzeichnungsgesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf EU-Ebene abgeschlossen. Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU): „Die Beglaubigung unseres Gesetzentwurfes durch die EU ist der nächste entscheidende Schritt: für mehr Tierwohl von der Aufzucht bis zur Schlachtung, mehr Transparenz für die Verbraucher, für mehr gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung sowie mehr Marktchancen für unsere Landwirte. Wir wollen nun weiter zügig vorankommen, das Tierwohlkennzeichen für Schweine schnellstmöglich einführen.“
Wie geht es mit dem Tierwohl weiter?
Die Notifizierung des Gesetzentwurfes auf EU-Ebene ist abgeschlossen. Der Entwurf muss nun, bevor er in den Bundestag kommt, noch final zwischen den Ressorts abgestimmt und im Kabinett beschlossen werden.
Erarbeitet wird derzeit außerdem eine dazugehörige Verordnung, in der unter anderem die konkreten Anforderungen und die Kriterien für die einzelnen Stufen beschrieben werden. Wenn hier ein Entwurf vorliegt, geht dieser – wie zuvor das Gesetz – in die Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung. Die Verordnung unterliegt einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages.
Der gesamte Rechtsetzungsprozess soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Laut Presseinfo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft können „Mitte/Ende 2020“ die ersten gekennzeichneten Produkte in die Regale kommen. Die Markteinführung nimmt Zeit in Anspruch, weil die Ferkel erst gemäß der Bedingungen des Tierwohlkennzeichens aufgezogen werden müssen. Das dauert länger, als wenn nur die Stallhaltung in den Blick genommen würde.
Erste Schweine, dann Geflügel und Rinder
Kriterien werden zunächst für Schweine erarbeitet, weitere Nutztierarten wie Geflügel oder Rinder folgen. Die Erarbeitung der Kriterien für die verschiedenen Stufen des Tierwohlkennzeichens muss dabei jeweils individuell auf die Tierart abgestimmt werden. Denn Aufzucht, Haltung und Schlachtung von Schweinen sind nicht einfach übertragbar auf andere Nutztierarten.