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Kiessling

Dialog auf Augenhöhe

Datum: 31.08.2020Quelle: Fleischerverband Bayern | Foto: Fleischerverband Bayern Ort: Landsberg am Lech

Einer persönlichen Einladung des Landsberger Obermeisters und Finanzvorstand des Fleischerverbandes Bayern, Michael Moser, folgte der Bundestagsabgeordnete Michael Kießling (CSU). Der Anlass des Gesprächs war der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Eiltempo angeschobene Gesetzesentwurf zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft. Dieser antwortet mit strengeren Regelungen zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft. Problematisch ist dabei die Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk. Geht es nach der Bundesregierung, so soll die Trennlinie bei 49 Beschäftigten gezogen werden.

Keine Kollateralschäden!

„Dass die Politik handelt ist gut und schön. Aber bitte mit Maß und Ziel und nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Schweinsgalopp. Diese Abgrenzung ist nicht nur inakzeptabel, sie zieht auch weitreichende Folgen nach sich“, betont Michael Moser. Er ergänzt: „20 % unserer Betriebe des Metzgerhandwerks in Bayern geraten bei den aktuellen Vorschlägen quasi als Kollateralschaden gleich mit unter die Räder. Und das nur, weil sie zu viele Mitarbeiter beschäftigen? Das darf nicht passieren. Weil bei Tönnies Corona ausgebrochen ist, soll ein Teil des Metzgerhandwerks die Zeche gleich mitzahlen.“ Auch die Sorge vor künftigen Mehrbelastungen kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe, die je nach Größe mit der Industrie gleichgestellt werden sollen, lassen seine nicht kleiner werden

Differenzierte Betrachtung nötig

Michael Kießling (CSU) versteht die Kritik der Handwerksmetzger am diesem Gesetzesentwurf. „Die Arbeitsbedingungen des Großkonzerns Tönnies sind mit unserer Vorstellung der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar.Wir brauchen eine differenzierte Betrachtung der Missstände in der Fleischwirtschaft. Der Entwurf geht davon aus, dass die niedrigen Standards auch bei bewährten Metzgerbetrieben zu finden sind. Das ist nicht akzeptabel. Deswegen muss das Abgrenzungskriterium zwischen Industrie und Handwerk klar definiert werden und zwar so, dass das bayerische Metzgerhandwerk erhalten bleibt und nicht für die Bedingungen anderer Konzerne in die Verantwortung gezogen wird. Eine Beschränkung auf die Mitarbeiter in Schlachtung und Zerlegung wäre eine Option. Das Verkaufspersonal oder andere Servicekräfte hier pauschal mit in die Berechnung hineinzunehmen halte ich für falsch“, so Michael Kießling.

Diese Abgrenzung passe auch nicht in die aktuelle politische Debatte um die Erhaltung der kleinen regionalen Strukturen in Bayern. „Wir dürfen auf der einen Seite nicht sagen, dass wir das regionale Handwerk erhalten und stärken möchten und auf der anderen Seite Gesetze verabschieden, die genau das Gegenteil bewirken. Unsere Strukturen in Bayern sind einzigartig in Deutschland. Diese müssen wir bewahren“, führt Michael Kießling aus. Er sicherte zu, sich gemeinsam mit seinen Kollegen im Parlament für eine sachgerechtere Abgrenzung einzusetzen.

Marco Theimer / Fleischnet

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