Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) mahnte immer wieder zu hohe bürokratische Herausforderungen im Zuge des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – TierHaltKennzG für fleischerhandwerkliche Betriebe an und verhinderte eine übermäßige Kennzeichnung in der Theke. Das Gesetz wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Auch wenn sich dieser grundsätzlich für eine Ausweitung der Haltungs- und Herkunftskennzeichnung aussprach, setzten sich wesentliche DFV-Forderungen zur praktikablen Umsetzung durch.
Haltungskennzeichnung
Der Gesetzesentwurf sieht eine Kennzeichnung der Haltungsform bei frischem Schweinefleisch aus Deutschland mit fünf vorgegebenen Stufen vor (Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio). Im Verlauf der Sitzung, in der neben Ministerinnen und Ministern der Länder auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das Wort ergriff, wurde deutlich, dass der Entwurf sein Ziel der Verbesserung des Tierwohls in der deutschen Nutztierhaltung verfehlt. Die vorgesehenen Regelungen griffen zu kurz und seien nur der Anfang eines Umbaus der Nutztierhaltung in Deutschland.
Es wurde eine rasche Ausweitung auf den gesamten Produktionszyklus, weitere Tierarten, andere Wirtschaftsbereiche (vor allem die Gastronomie) und auf verarbeitetes Fleisch sowie weitere Produkte (etwa Milch) gefordert. Ziel sei es, die Planungssicherheit für betroffene landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern. Der DFV befürchtet, dass eine ausufernde verpflichtende Kennzeichnung dazu führen könnte, dass noch mehr kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebe durch hohen bürokratischen Aufwand zur Aufgabe gezwungen würden. Dies könnte Auswirkungen auf die regionalen Kreisläufe und die Verfügbarkeit regionaler Rohstoffe im Handwerk haben. Stimmt der Bundespräsident dem Gesetzesentwurf zu, beträgt die Übergangsfrist für die Kennzeichnung der Haltung zwei Jahre.
Herkunftskennzeichnung
Auch der geplanten Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen auf lose Ware stimmte der Bundesrat zu. Er folgte dabei zumindest teilweise den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses, die relevante Forderungen aus der zugehörigen Stellungnahme des DFV aufgreifen und Erleichterungen für Betriebe des Fleischerhandwerks vorsehen.
Danach genügt für die Kennzeichnung der Herkunft ein Aushang im Laden, wenn die Herkunft ganz überwiegend gleich ist (z.B. „Unser Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland“). Nur wenn Fleisch anderer Herkunft zugekauft wird, muss darauf hingewiesen werden und dies in der Theke erkennbar sein (z. B. andersfarbige Schale, Schild oder ähnliches). Der DFV brachte sich frühzeitig mit lösungsorientierten Stellungnahmen und im Rahmen von Anhörungen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in die Verfahren ein und forderte handwerksgerechte Lösungen ohne größeren zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Zuletzt wandte er sich schriftlich erneut direkt an wichtige Mitglieder des Bundesrates.
Kennzeichnung in der Theke verhindert
Die Bundesländer haben die herausragende Bedeutung des Fleischerhandwerks und der regionalen Kreisläufe erkannt. Mit der Übernahme wesentlicher Forderungen aus den fundierten Stellungnahmen des DFV wurde eine übermäßige Kennzeichnung in der Theke und damit hoher bürokratischer Mehraufwand verhindert. Der DFV verfolgt weitere Entwicklungen und setzt sich für praktikable Umsetzungen ein. Mit Abschluss der Regelungsvorhaben wird er zu gegebener Zeit Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung erarbeiten und seinen Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellen.