Zum zweiten Mal war die Fleischerschule Augsburg Austragungsort für die jährliche Herbsttagung der Obermeister des Fleischerverbandes Bayern.
Gefolgt waren der Einladung von Landesinnungsmeister Konrad Ammon jr. nicht nur zahlreiche Obermeister, sondern auch Mitglieder und Partnerfirmen des Landesverbandes. Ammon zog in seinem Bericht zunächst eine 2019-Bilanz der politischen Arbeit des Landesverbandes. Im Fokus stand im ersten Halbjahr das Thema der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben. Hier habe sich der Verband gemeinsam mit seinen Innungen an alle zuständigen Abgeordneten in Land und Bund sowie an die bayerischen Europaabgeordneten gewandt, denn, wie es der Landesinnungsmeister harsch formulierte: „Es reicht; wir lehnen die Videoüberwachung bei der Schlachtung ab.“ Der Ausgang sei aber weiterhin offen.
Metzgerhandwerk mit Perspektiven und Zukunft
Auch zur Kassengestzgebung bezog Ammon Stellung. Diese treffe das Handwerk am härtesten, zumal man erst 2017 nachgerüstet habe – ohne Förderung. Dennoch habe das Metzgerhandwerk „Perspektiven und Zukunft“, wie sich auch an neuen Initiativen wie der M-App oder den Plakaten zu den fachgerechten Fleischschnitten zeige. Lars Bubnick, Geschäftsführer des Fleischerverbands, hieb in dieselbe Kerbe: „Der Spirit ist zurückgekehrt in die Metzger-Gilde.“ Bei Fleisch-Sommelier-Kursen sei der bayerische Verband „Zugpferd und Nummer 1 in Deutschland; da kommen sogar Schüler aus Norddeutschland zu uns.“
Was mit dem neuen Kassengesetz auf die Betriebe zukommt, erläuterte Joachim Zimmermann, Diplom-Finanzwirt (FH) und Betriebsprüfer bei der Finanzverwaltung Baden-Württemberg. Nicht nur die Verpflichtung zur Belegausgabe an den Kunden oder die Meldung der Kassen und Waagen beim zuständigen Finanzamt stehen vor der Tür. Wichtig sei auch, dass ab 2020 alle elektronischen Registrierkassen mit einer sogenannten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen.
Kassen nicht auf die lange Bank schieben
Hier wurde seitens des BMF aber mit Schreiben vom 6. November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 schriftlich bestätigt. Heißt, spätestens zu diesem Zeitpunkt sind die elektronischen Registrierkassen nachzurüsten. Heißt aber nicht, dass man dieses Thema nun auf die lange Bank schieben kann.
Jeder Betrieb bei dem die Nachrüstung möglich sei, habe diese auch umzusetzen. Bei Fragen sollten sich Betriebe an ihre Steuerberater wenden. Auch der Fleischerverband Bayern stehe hier für Nachfragen im Rahmen seiner Beratungsbefugnisse zur Verfügung. Dort gibt es auch einen Leitfaden zu den umzusetzenden Punkten.
Nicht der Steuerberater macht die Buchführung
Der Referent redete den Obermeistern eindrücklich ins Gewissen: „Früher haben Steuerprüfer Belege geprüft, heute wollen sie nur noch Daten. Wenn diese nicht vorliegen, ist Ihre ganze Buchführung nicht plausibel.“ Die Daten müssten während einer Kassen-Nachschau sofort zur Verfügung stehen. Wenn nicht, könne der der Prüfer sofort zur Vollprüfung übergehen. Sein Tipp: „Nicht Ihr Steuerberater macht Ihre Buchführung, sondern Sie selbst und Ihre Mitarbeiter.“ Auf der sicheren Seite seien die Betriebe mit einem DATEV-Kassenarchiv und einem internen Kontrtollsystem (IKS).