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Dem Prüfsystem QS wachsen Flügel

Datum: 31.01.2023Quelle: QS Qualität und Sicherheit/Colourbox.de_RecCameraStock | Ort: Bonn |

Fleisch von Legehennen und Junghähnen künftig im QS-System

Das Prüfsystem QS für Lebensmittelsicherheit und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) haben sich auf gemeinsame Standards für die Vermarktung von Fleisch von Legehennen und Junghähnen aus Legehybridlinien in das QS-System verständigt. Dabei müssen die Betriebe sowohl die Anforderungen des KAT-Kontrollsystems als auch die des QS-Systems erfüllen und an den QS-Monitoringprogrammen teilnehmen. Der Geflügelfleischverarbeitung steht damit ein weiterer qualitätsgesicherter Rohstoff zur Verfügung.

„Wir freuen uns, dass wir den Legehennen- und Junghahnbetrieben im KAT-System jetzt auch die Möglichkeit bieten können, dass Fleisch ihrer Tiere im QS-System vermarkten zu können“, kommentiert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH die gemeinsame Vereinbarung zwischen dem KAT und dem QS-System. „Mit der Anerkennung der KAT-Audits in Kombination mit einer QS-Zusatzcheckliste haben wir die Grundlage geschaffen, dass KAT-Betriebe ohne großen Mehraufwand die Lieferberechtigung in das QS-System erlangen. Damit kann die Geflügelfleischverarbeitung im QS-System auf ein größeres Angebot qualitätsgesicherter Rohstoffe zurückgreifen.“

Gleiche Anforderungen wie bei Mastgeflügel

Neutrale Zertifizierungsstellen überprüfen die KAT- und QS-Anforderungen innerhalb eines Audits für beide Zulassungen. Außerdem nehmen die Betriebe am Schlachtbefunddatenmonitoring und am Antibiotikamonitoring des QS-Systems teil. So erfüllen auch die Legehennen und Junghähne die gleichen Anforderungen wie das Mastgeflügel. Damit kann der Mehrwert ohne Doppelaudits in den Betrieben realisiert werden. Erfüllt ein teilnehmender Betrieb eine der genannten Anforderungen nicht, kann er die Berechtigung zur Lieferung in das QS-System verlieren. Hier gelten ausnahmslos dieselben Anforderungen für KAT-Betriebe wie für alle anderen Tierhaltungen im QS-System.

Die Teilnahme am QS-System ist für KAT-Betriebe freiwillig. Die Anmeldung der Betriebe im QS-System erfolgt über den QS-Bündler Orgainvent, der die teilnehmenden Betriebe sowie die Umsetzung der Monitoringprogramme für Antibiotika und Schlachtbefunddaten betreut.

Christian Blümel / Fleischnet

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