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Brandbrief

Brandbrief an die Ampel-Regierung

Datum: 28.11.2023Quelle: DIE ERNÄHRUNGSHANDWERKE IN BAYERN | Fotos: colourbox.de/Sea Wave Ort: München

In einem Brandbrief an die bayerischen Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und der FDP fordern Bayerns Ernährungshandwerke eine Verlängerung der Energiepreisbremsen bis mindestens März 2024.

Nachfolgend der Brief im Wortlaut.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages, angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils häufen sich die täglichen Hiobsbotschaften aus Berlin.

Nachdem die Entfristung bzw. Verlängerung der 7% MwSt. für die Gastronomie und damit auch für unsere Café-, Imbiss- und Cateringbetriebe im kommenden Jahr 2024 voraussichtlich nicht erfolgen und somit eine herbe Belastung bedeuten wird, müssen wir leider erneut auf ein anderes Thema hinweisen – nämlich die Energiepreisbremsen! Den medialen Berichten ist zu entnehmen, dass diese aufgrund des BVG-Urteils, für 2024 wegfallen könnten.

Wir beschwören Sie allesamt: Tun Sie bitte ihr Möglichstes, dass die Strom- und Gaspreisbremsen bis mindestens Ende März 2024 laufen! Es ist schon schlimm genug, dass Betriebe, die sich Ende 2022 für einen zweijährigen Stromvertrag entschieden haben, ab April 2024 mit den hohen Kosten allein gelassen werden. Wenn die Bremsen nun komplett wegfallen, ist diese Mehrbelastung durch viele Betriebe nicht mehr zu schultern. Bereits unter den aktuellen Belastungen erwägen immer mehr Betriebe, ihre Produktion einzustellen.

Wir dürfen daran erinnern, dass das politische Versprechen zur Laufzeit der Energiepreisbremsen eigentlich der 30.04.2024 war. Es kann nicht sein, dass die Betriebe nun für haushaltstechnische Fehler der Bundesregierung entgegen der erfolgten Beschlüsse büßen müssen.

Beispielrechnung Bildungszentren

Am Beispiel unserer verbandseigenen Bildungszentren in Augsburg und Lochham möchten wir die Musterrechnung aufmachen: Beide Bildungszentren brauchen ca. 400.000 kWh Strom pro Jahr. Für 2024 haben wir Ende 2022 einen Vertrag über 26 Cent Arbeitspreis (zzgl. Steuern und Abgaben) abgeschlossen.

Allein im Jahr 2024 würde das in beiden Häusern bei einem Wegfall der Energiepreisbremsen im Vergleich zu 2023 eine finanzielle Mehrbelastung, zu den ohnehin schon immensen Stromkosten, von mehr als 50.000,00 Euro ausmachen. Geld, das wir für Investitionen in die Ausbildung unserer Meisterschüler/innen in den Gewerken sinnvoller ausgeben könnten.

Warum haben wir Ende 2022 so entschieden? Weil dieser Arbeitspreis von 26 Cent nach wochenlangen Rekord-Strombörsenpreisen mit 60 bis 80 Cent/kWh halbwegs annehmbar war und niemand wusste, wie es ab 2023 mit den Strompreisen weitergeht. Noch bis Dezember 2022 hat man seitens der Bundesregierung von Blackouts und Gasrationierungen gesprochen. Haben Sie das vergessen? Wir hören immer öfter, „dass die Strompreise doch wieder gesunken sind.“ Einzelne Abgeordnete haben uns dazu geraten, „mit den Energielieferanten einfach neue Stromverträge abzuschließen“. Auf die Nachfrage, wie die Betriebe das juristisch bewerkstelligen sollen, wurde nicht mehr geantwortet.

Planungssicherheit könnte bestraft werden

Viele Betriebe haben sich in unsicheren Zeiten mit uns für eine zweijährige Planungssicherheit entschieden. Sollen diese Betriebe jetzt dafür bestraft werden? Die entsprechenden Zahlen sind Ihnen zwar bereits zugegangen, wir fügen unsere dazugehörige Umfrage aber dennoch in der Anlage nochmals bei. Unser Rechenbeispiel können Sie auf Klein- und Kleinstbetriebe herunterbrechen. Zahlreiche Betriebe haben für einen Arbeitspreis von 30 Cent und mehr abgeschlossen. Die Kostenbelastung wäre bei Wegfall der Energiepreisbremsen für Klein- und Kleinstbetriebe so hoch, dass deren Gewinne, sofern diese aufgrund der Kostenentwicklung in den letzten beiden Jahren überhaupt noch vorhanden sind, aufgezehrt werden.

Betriebsschließungen drohen

Sind das die „Einschnitte“, die unsere Wirtschaft nun „verkraften müsse“? Wenn dem so ist, stellen wir uns die Frage, wie das bei Rekordsteuereinnahmen, die 2024 erstmals die Schallmauer von einer Billion Euro durchbrechen werden, passieren kann? Es droht buchstäblich eine Welle von Betriebsschließungen, was wiederum einen enormen Rückgang des Mittelstands sowie starke Auswirkungen auf den Wohlstand und die Arbeitsmarktlage, vor allem in der Region, bedeuten würde.

Das kann nicht im Sinne der Regierungsparteien sein. Auf Ihren Parteitagen haben wir Sie auf dieses Thema mehrfach angesprochen. Als unabdingbare Erleichterung für unsere Betriebe muss auch an dem Beschluss der Bundesregierung vom 9.11.2023 mit der Folge festgehalten werden, dass für das gesamte produzierende Gewerbe und damit auch für unser Lebensmittelhandwerk größenunabhängig die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh auf 0,05 ct/kWh reduziert wird!

Bürokratische Verfahren reduzieren

In diesem Zusammenhang würden wir uns außerdem ein weitaus weniger bürokratisches Verfahren wünschen. Aktuell muss die Stromsteuermäßigung in einem aufwendigen Verfahren rückwirkend beantragt werden. Dieser Weg könnte für Behörden und Wirtschaft abgekürzt werden, indem von vorneherein der ermäßigte Steuersatz/kWh zur Anwendung kommt.

Wir möchten keine Horrorszenarien an die Wand malen. Sondern wir stellen nur die ganz einfache Frage, wie Klein- und Kleinstbetriebe diese Mehrkostenbelastungen auf die Verkaufspreise umlegen sollen. Denn die Energiekosten inklusive aller Steuern sind doch nur die halbe Wahrheit. Zweistellige Lohnsteigerungsforderungen, Mehrkosten aufgrund der Mautregelungen sowie steigende Dienstleistungs-und Materialkosten müssen die Betriebe im kommenden Jahr verkraften. Wenn das Wienerwürstchen dann pro Stück bald 5,00 Euro kostet, das Brot mehr als 10,00 Euro kostet, die Tüte Mehl 2,00 Euro kostet, das Stück Torte 7,00 Euro und der Kasten bayerisches Bier 30,00 Euro kostet – wer kauft diese Lebensmittel dann noch? Am Ende werden wir feststellen, dass wir weitere Betriebe und damit einen weiteren Teil der Lebensmittelversorgung und Lebensqualität unserer Bevölkerung verlieren werden.

Insofern hoffen wir, dass derzeit alles nur Mögliche unternommen wird, damit die Energiepreisbremsen zumindest – wie angekündigt – bis Ende März 2024 laufen und die Senkung der Stromsteuer für das gesamte produzierende Gewerbe spätestens für die Stromentnahmen 2024 in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüßen
DIE ERNÄHRUNGSHANDWERKE IN BAYERN

Heinrich Traublinger jun., Stephan Kopp
Landesinnungsmeister Geschäftsführer
Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk

Konrad Ammon jun., Lars Bubnick
Landesinnungsmeister Geschäftsführer
Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk

Rudolf Sagberger, Dr. Josef Rampl
Vorstandsvorsitzender Geschäftsführer
Bayerischer Müllerbund e.V. 

Josef Schwalber, Daniela Sauer
Obermeister Geschäftsleitung
Konditoren-Innung Bayern Konditoren-Innung Bayern

Georg Rittmayer, Stefan Stang
Präsident Hauptgeschäftsführer
Private Brauereien Bayern e.V. 

Marco Theimer / Fleischnet

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