In einer Arbeitssicherheitsinformation gibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) nützliche Tipps für die unfallsichere Gestaltung von Fußböden.
Stolpern, Rutschen oder Stürzen sind bei jedem fünften Unfall am Arbeitsplatz die Ursache. Um solche Unfälle zu verhindern sind Material, Oberflächenbeschaffenheit und Verschmutzungsgrad des Fußbodens genauso wichtig wie das geeignete Schuhwerk.
Doch welcher Bodenbelag ist jeweils der richtige und welche baulichen Anforderungen werden an Fußböden gestellt? Dazu, wie auch zur richtigen Reinigung und Pflege der Böden informiert die neu überarbeitete Arbeitssicherheitsinformation „Unfallsichere Gestaltung von Fußböden“ (ASi 4.40) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Hilfreiche Hinweise gibt es darin auch zur Planung neuer Fußböden. Denn bereits hier beginnt die Unfallvorsorge. Und: Ein richtig geplanter Fußboden senkt nicht nur das Unfallrisiko, sondern auch die Unterhaltungskosten.
Hier downloaden:
ASi 4.40 „Unfallsichere Gestaltung von Fußböden“ herunterladen oder bestellen: www.bgn.de, Shortlink = 1665
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Im Profil: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,5 Millionen Menschen in über 400.000 Betrieben. Weitere Informationen gibt es hier.