Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet online Praxishilfen als „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ an. Wenn es um die Arbeit in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie geht, stehen Sicherheit und Gesundheitsschutz an erster Stelle. Nur wenn beides an die jeweils aktuelle Situation angepasst wird, können Unternehmen ihre betrieblichen Tätigkeiten wieder hochfahren.
Zur Konkretisierung des bundesweit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für das Gast- und Backgewerbe, die Fleisch-, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, die Schausteller- und Zirkusbetriebe sowie die handwerkliche Speiseeiszubereitung verständliche, leicht umsetzbare Praxishilfen als „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ zusammengestellt. Dieses sind von den Betrieben einzuhalten, sobald Lockerungen in Kraft treten.
Grundsätzlich gilt!
Auf die Bedeutung der Hygienemaßnahmen sowie auf deren konsequente Umsetzung zur Unterbrechung von Infektionsketten kann nicht deutlich genug hingewiesen werden. Die Maßnahmen schützen Beschäftigte und Kunden gleichermaßen. Die Broschüren stehen auf der BGN-Corona-Website zum Download bereit: www.bgn.de/corona
Im Profil: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) – Sitz in Mannheim – ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert. Aktuell sind das etwa 3,9 Millionen Menschen in mehr als 390.000 Betrieben. Weitere Informationen gibt es hier.