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bfm Ladenbau gewinnt Rechtsstreit

Datum: 11.07.2022Quelle: bfm Ladenbau GmbH | Foto: bfm Ladenbau GmbH Ort: Lorch-Waldhausen

In einem Rechtsstreit um die erste streitgegenständliche deutsche Dry Age-Kammer gab das Landgericht (LG) Köln der bfm Ladenbau GmbH aus Lorch-Waldhausen Recht. Bereits im August 2020 hatte die Schrutka-Peukert GmbH die bfm Ladenbau anwaltlich abmahnen lassen. Der Vorwurf: Die von bfm Ladenbau hergestellten Fleischreifekammern seien eine unzulässige, weil wettbewerbswidrige Nachahmung. Schrutka-Peukert behauptete, sie habe als erstes Unternehmen in Deutschland Fleischreifekammern für Dry Aged Beef mit schwarzer oder anthrazitfarbener Verkleidung des Innen- und Außengehäuses, einem oder mehreren großen Sichtfenstern und einer der Rückwand vorgesetzten Wand aus Salzsteinen, die gelb-orange leuchtet, angefertigt.

Das Landgericht (LG) Köln hat nun zugunsten der bfm Ladenbau entschieden (Az. 33 O 17/21) und die Klage abgewiesen. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig, da die zunächst dagegen eingereichte Berufung der Schrutka-Peukert GmbH von dieser zurückgenommen wurde.„Da wir wussten, dass die erste Kammer dieser Art schon im Jahr 2012 bei uns angefertigt wurde, haben wir die außergerichtlich geforderte Unterlassungserklärung logischerweise abgelehnt“, sagt Rainer Lutz, Geschäftsführender Gesellschafter der bfm Ladenbau. „Im Rahmen der von Schrutka-Peukert vor dem Landgericht Köln angestrengten Klage haben wir darauf verwiesen, dass Gestaltungsmerkmale keine wettbewerbliche Eigenart besitzen, da jede Fleischreifekammer individuell für die Kunden angefertigt und auf sie angepasst wird. Das Gericht ist dieser Rechtsauffassung gefolgt“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die die bfm Ladenbau in dem Rechtsstreit anwaltlich vertritt.

Bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung hatten die Kölner Richter angedeutet, dass sie der Klage keine große Aussicht auf Erfolg beimessen und deshalb Schrutka-Peukert eine Klagerücknahme nahegelegt. Da das nicht geschah, wies das LG die Klage vollständig ab. „Dieser klare Sieg im Gerichtsverfahren bringt unserer Mandantin Rechtssicherheit. Insbesondere kann der Wettbewerber die Herstellung und den Einbau von solchen Fleischreifekammern in Metzgereibetrieben durch unsere Mandantin nicht untersagen“, kommentiert Andreas M. Lang, Partner bei Nieding + Barth, das Urteil. Dieser Prozess sei ein Beispiel dafür, wie schnell wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen nach hinten losgehen könnten, so Andreas M. Lang weiter.

In dem Urteil stellt das LG Köln fest:

▪ Die Fleischreifekammern und -schränke der Beklagten stellen keine unlautere Nachahmung der Fleischreifekammern der Klägerin i.S.v. § 4, Nr. 3 UWG dar (Urteil, S. 8 unten);
▪ Nach dem unstreitigen Vortrag beider Parteien war es nicht Schrutka-Peukert, sondern die bfm Ladenbau, die im November 2012 als erstes Ladenbauunternehmen in Deutschland eine Fleischreifekammer in der streitgegenständlichen Gestaltung (nämlich anthrazitfarbene oder schwarze Außenverkleidung) baute;
▪ Es ist für das Gericht nicht erkennbar, dass die Fleischreifekammern der Klägerin Schrutka-Peukert qualitativ oder technisch höherwertig sind oder den Fleischreifekammern der Beklagten bfm Ladenbau technisch oder qualitativ überlegen sind.

Im Profil:

bfm Ladenbau ist ein erfahrener Partner für die Planung und Umsetzung von kundenindividuellen Einrichtungskonzepten für Bäckereien, Feinkostgeschäfte, Metzgereien, Hoteliers und Gastronomen. Mit seinem breiten Leistungsspektrum setzt das Unternehmen branchenübergreifend neue Impulse und erfindet den Ladenbau mit innovativen Lösungen und Konzepten immer wieder neu. Das Erschaffen von effizienten und umsatzstarken Lifestyle-Verkaufskonzepten und Räumen mit hohem Wiedererkennungswert sind dabei die große Stärke des schwäbischen Unternehmens. Es bietet seinen Kunden einen Service von A bis Z. Von der ersten Idee über die detailgenaue Planung in 3D, Fertigung und Bauleitung bis zur Schlüsselübergabe, bietet das Team rund um Geschäftsführer Rainer Lutz und Michael Keck den Kunden überzeugendes Know-how sowie zuverlässigen Service in der Nachbetreuung. Seit der Gründung 1987 bilden eine herausragende Produkt- und Verarbeitungsqualität gepaart mit unverwechselbarem Design und der Verwendung zukunftsorientierter Technologien die Hauptbestandteile der Unternehmensphilosophie.

Die Innovationskraft der bfm Ladenbau GmbH zeigt sich auch durch eine Vielzahl von Produktentwicklungen sowie in den Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern. Neben den Kühltheken „Free Spirit“, „Strong Wing“ und „Free Spirit Switch“ (Patent-Nr. 10 2021 104 775) umfasst das Produktportfolio mit dem drehbaren Präsentationsturm, der wasserlosen Heißtheke, dem bfm|Brotregalsystem sowie den bfm|Dry Age Kammern eine Vielzahl von Produkten mit demselben Ziel: Die perfekte Warenpräsentation. Mit einer breit aufgestellten Vertriebsmannschaft und einem Team bestehend aus Innenarchitekt *innen, Produktentwickler*innen, Ingenieur*innen, Schreiner*innen, Holztechniker*innen, Schlosser*innen u.v.m. realisiert bfm Projekte in der DACH-Region und betreut alle seine Kunden vor Ort oder direkt im Ausstellungsraum „Trendschmiede“ am Hauptsitz in Lorch-Waldhausen – ganz getreu des Firmenmottos „Ihr Erfolg ist unser Ziel!“

Im Profil:

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft aus Frankfurt am Main zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE seit Jahren zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 20 Mrd. Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig.

Laut Handelsblatt ist er „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte” (Handelsblatt, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“ (F.A.S.. 27.4.2014), die „Welt am Sonntag“ nennt ihn einen der „bekanntesten und renommiertesten Anleger-Anwälte der Republik“ (WamS 27.8.2017) und laut Focus-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte“ ist er „Deutschlands bekanntester Anlegerschutz-Anwalt“ (Focus-Spezial, Okt/Nov. 2017). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte privater und institutioneller Aktionären wahr.

Einer der größten Erfolge der Kanzlei war die rechtskräftige Durchsetzung der Sonderprüfung bei der VW AG zur Aufklärung des sogenannten „Dieselskandals“ 2017 sowie die rechtskräftige Bestätigung dessen 2019 für einen institutionellen Investor, nachdem Nieding + Barth im Jahr zuvor eine Sonderprüfung bei der Deutschen Bank AG durchgesetzt hatte. Die erste von der Kanzlei erwirkte Sonderprüfung betraf 1998 die Philipp Holzmann AG, die im Auftrag des damaligen Großinvestors Gevaert N.V. durchgesetzt wurde. Die Kanzlei vertritt den Musterkläger im Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE hinsichtlich der Schadenersatzansprüche von Porsche-Aktionären wegen verspäteter Kapitalmarktinformation über den VW Dieselskandal. Dieses eigenständige Musterverfahren setzte Nieding + Barth gegen den Widerstand des VW Konzerns vor dem Bundesgerichtshof durch.

In prominenten Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Mio. Euro als Gemeinsamer Vertreter. Bei einem der ersten Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), dem Restrukturierungsverfahren der eterna Mode Holding GmbH, ist Rechtsanwalt Nieding erfolgreich als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger tätig. Im Ergebnis konnte für die Anleihegläubiger eine Erhöhung der seitens der Gesellschaft im ersten Entwurf des Restrukturierungsplans angebotenen Abfindungsquote um 25 % erreicht werden.

Klaus Nieding vertritt zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen z. B. bei der Prokon Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Zusätzlich hat die Kanzlei eine umfassende Expertise in Kartellschadensfällen.

Marco Theimer / Fleischnet

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