Am 18. Mai 2020 ratifizierte die Europäische Kommission den Vorschlag Belgiens zur Verkleinerung der ASP-Infektionszone in der Provinz Luxemburg – ein erster Schritt Richtung vollständigem ASP-freien Status. Die belgischen Behörden hatten diese Zone, in der die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausschließlich bei Wildschweinen nachgewiesen wurde, erfolgreich eingerichtet, um die Kontamination von Hausschweinen zu verhindern. „Die Verkleinerung der Zone ist ein positives Signal an die Länder, die den Import von belgischem Schweinefleisch ausgesetzt haben“, so der belgischer Landwirtschaftsminister Denis Ducarme.
Direkt nach der Feststellung der ASP bei zwei toten Wildschweinen am 13. September 2018 richtete die Föderale Agentur Belgiens für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) in Absprache mit der Europäischen Kommission und den Ministern eine „Infektionszone” sowie eine „Pufferzone” ein. Die wenigen Hausschweine in der Fundzone wurden zwischen dem 27. September und 3. Oktober 2018 präventiv gekeult. Ihr Fleisch gelangte weder in die Nahrungskette, noch wurde es in der Futtermittelindustrie verwendet. Das letzte ASP-positive Wildschwein in der „Pufferzone” (Zone I) wurde am 17. Februar 2019 entdeckt. Die Zone, in der infizierte Eber gefunden wurden (Zone II), bleibt unverändert. In der neu eingerichteten Zone besteht weiterhin ein allgemeines Schlachtverbot.
Anerkennung der erfolgreichen Maßnahmen
Innerhalb der Infektionszone wurden unverzüglich zahlreiche Kontrollmaßnahmen initiiert:
– Zoneneinteilung;
– Entfernung der Wildschweinkadaver;
– Vollständiges Verfütterungsverbot;
– Spezifische Jagdvorschriften inklusive intensiver Bejagung in der betreffenden Zone, was dazu führte, dass innerhalb der Zone II nahezu der gesamte Wildschweinbestand dezimiert wurde;
– Verbot von Waldspaziergängen und teilweises Verbot von forstwirtschaftlichen Aktivitäten;
– Errichtung von mehr als 300 km konzentrisch platzierten Zäunen.
Die angrenzenden Zonen und Haustierbestände wurden aktiv überwacht. Dank des Maßnahmenpaketes gelangt es, die ASP innerhalb der betroffenen Zone einzugrenzen. Der letzte Fund eines ASP-positiven „frischen” Wildschweinkadavers innerhalb der Zone war am 11. August 2019. Seitdem wurden nur sechs Funde von ASP-infizierten Überresten von Wildschweinen gemacht, die mehrere Monate vor ihrer Entdeckung verendet waren.
Kontinuierliche Beobachtung
Seit dem ersten ASP-positiven Befund eines Wildschweinkadavers ist es Belgien gelungen, die Hausschweinerzeugung und Wildschweinzüchtung ASP-frei zu halten. Wenn kein infiziertes Wildschwein mehr nachgewiesen wird, könnte das Land im Herbst 2020 seinen ASP-freien Status für alle Schweine wiedererlangen. Dazu Denis Ducarme: „Wir müssen wachsam bleiben, um unserem Land seinen ASP-freien Status zurückzugeben. Dies würde zur Abschaffung der letzten Exportembargos für unser Schweinefleisch führen”.
Während der gesamten Zeit blieb belgisches Schweinefleisch virusfrei und für den Verzehr sowie den Export geeignet. Der innergemeinschaftliche Handel konnte daher frei fließen. Einige Drittländer setzten aber die Einfuhr aus. Die Ratifizierung durch die Europäische Kommission ist ein wichtiger Schritt zur Wiedereröffnung dieser Märkte. Rezente Informationen zu den getroffenen Maßnahmen und zur aktuellen Situation in Belgien gibt es hier.