Tierrechtler fordern bundesweite Regelung für Tiertransporte in Drittländer außerhalb der EU.
Das Deutsche Tierschutzbüro fordert die Landwirtschaftsminister der deutschen Bundesländer dazu auf, gemeinsam auf eine bundesweite Regelung für ein Verbot von Tiertransporten in Drittländer außerhalb der EU hinzuarbeiten. Bis zu einer endgültigen Regelung sollen solche Lebendtiertransporte mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, rufen die Tierrechtler dazu auf, den Appell auf der Website ihrer Organisation zu unterzeichnen. Die Initiative geht zurück auf die seit Jahren anhaltenden, politischen und gesellschaftlichen Diskussionen um Transporte in Länder außerhalb der EU, die in den vergangenen Wochen wieder Schlagzeilen machten.
Eilanträge für Tiertransporte
Zu Beginn des Jahres hatten mehrere bayerische Landkreise den Export von Tieren in Drittländer ausgesetzt. Dann verkündete der Landwirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, Jan Philipp Albrecht (Die Grünen), Ende Februar einen vierwöchigen Stopp von direkten Tiertransporten in Drittländer sowie den Plan, eine bundesweite Regelung anzustoßen. Diese Entscheidung führte bereits zu Eilanträgen durch die Nutztierindustrie, denen kurzfristig stattgegeben wurde.
„Durch die schwachen und nicht überprüfbaren Tierschutzgesetze in Ländern außerhalb der EU, sind Tiertransporte in Drittländer mit noch mehr Leid verbunden als alle anderen. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass man dringend eine einheitliche Regelung zum Verbot aller Drittländer-Exporte benötigt, um das Leid der Tiere zu verringern und Sicherheit für alle Verantwortlichen zu schaffen“, so Fabian Steinecke, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros.
„Schwache Tierschutzgesetze“
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil vom 27. Februar 2019 einer Eilklage des Verbands Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) stattgegeben. Dieses besagt, dass der Kreis Steinburg Vorlaufatteste ausstellen muss. Diese sollen den Transport von Rindern von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen zu einer Tiersammelstelle ermöglichen.
Das Land hatte diese Ausfuhr bislang verweigert. Denn es sei davon auszugehen ist, dass die Tiere von Niedersachsen aus in Drittländer exportiert werden. Nun liegt die Entscheidung zum Transport in EU-Drittländer beim Land Niedersachsen und den zuständigen Veterinären.
Tiertransporte nicht kontrollierbar
Während innerhalb der Europäischen Union zumindest gemeinsame Verordnungen für Tierschutzmaßnahmen bestehen, enden diese Vorgaben an der Grenze der Europäischen Union. Die Möglichkeit, die Einhaltung der EU-Tierschutzverordnungen in Drittländern zu kontrollieren, ist bislang nicht gegeben. Ebenso verhält es sich mit der Überprüfung des Umgangs mit den transportierten Tieren.