Die Arbeitssicherheit stellt die Sicherheit der Beschäftigten in einem Betrieb in den Vordergrund. Die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII „gesetzliche Unfallversicherung“ und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Ihr Ziel nach dem Arbeitsschutzgesetz ist es, Unfälle bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitnehmer entsprechende Schutzkleidung tragen, dass von Maschinen keine Gefahr ausgeht oder dass ein ergonomischer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Mangelnde Vorsicht in diesem Bereich kann zu gesundheitlichen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit, z. B. zu Ausfällen aufgrund von Verletzungen, führen. Zur Sicherung des Arbeitsumfeldes werden häufig Sicherheitsbeauftragte beschäftigt.
Zum Arbeitsschutz gehören u. a. die Bereiche Brandschutz, Gefahrstoffe oder Erste Hilfe.
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Technik update 5/2012