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Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit und Brandschutz
8. März 2017
75€ zzgl. MwSt.Damit hergestellte Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind, müssen Bestimmungen zur Lebensmittel-, Betriebs- und Personalhygiene eingehalten
werden. Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Beschäftigten im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Brandschutz
regelmäßig und in ausreichendem Maß zu unterweisen. Die Vorgaben müssen dann praktisch und organisatorisch in die Arbeitsabläufe eingebunden werden.
• Hygieneanforderungen, Personalhygiene inkl. Händehygiene
• Grundlagen Mikrobiologie
• Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
• Grundlagen Arbeitssicherheit und Brandschutz
• Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter